AMD muss Rückschlag im Rechtsstreit mit Intel hinnehmen

AMD konnte vor einem US-Bezirksgericht nicht belegen, dass Intels angeblich unsaubere Geschäftspraktiken im Ausland einen direkten Einfluss auf das US-Geschäft von AMD hatten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 18 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

AMD sieht sich durch unlautere Absprachen, die Intel mit PC-Herstellern getroffen haben soll, benachteiligt. Aus diesem Grund hat die Nummer zwei unter den CPU-Anbietern Mitte vergangenen Jahres eine Klage gegen den Konkurrenten angestrengt.

Da Intel aber nicht nur in den USA, sondern auch in Europa und Asien von Verfahren wegen angeblichen Missbrauchs seiner Monopolstellung bedroht ist, hatte der Marktführer beim Bezirksgericht in Delaware beantragt, die Kartellklage von AMD einzuschränken.

Der zuständige Richter gab diesem Antrag Intels nun statt. AMD habe nicht stichhaltig belegen können, dass die Intel vorgeworfenen Geschäftspraktiken in anderen Regionen der Welt auch einen nachweislichen Effekt auf das US-Geschäft von AMD gehabt hätten, heißt es in der Begründung für das Urteil. Eine Kartellklage im Sinne des Sherman Act sei daher nicht möglich. (map)