US-Bürgerrechtler argumentieren gegen Gesetz zum Internet-Jugendschutz

Vertreter der American Civil Liberties Union haben im Verfahren um den wegen Verfassungsbedenken ausgesetzten Child Online Protection Act vor Gericht abschließend ihre Argumente vorgebracht.

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Die Bürgerrechtler der American Civil Liberties Union haben im Verfahren um den Child Online Protection Act (COPA) abschließend ihre Argumente gegen das Gesetz vorgebracht. Seitdem der US-Kongress es 1998 verabschiedete, habe sich das Internet rapide gewandelt, sagte ACLU-Anwalt Chris Hansen laut einer Mitteilung. Es gebe bessere Methoden als harsche Bestrafung, um Minderjährige vor schädlichen Inhalten zu schützen. Die Anhörung habe ergeben, dass etwa die Hälfte der pornografischen Websites im Ausland gehostet würden. Online-Filter seien in der Lage, 98 Prozent dieser Seiten auszufiltern.

Anwälte der US-Regierung vertraten in dem Verfahren vor dem Bezirksgericht im Eastern District of Pennsylvania weiterhin die Meinung, der COPA sei wichtig, um junge Menschen vor "explizitem" Material zu schützen. Filtertechniken reichten nicht aus, um derartige Websites zu blockieren. Zudem habe sich gezeigt, dass viele Eltern keine Filter auf ihren Computern installiert hätten oder auch allein zeitlich nicht in der Lage seien, ihren Nachwuchs bei der Internetnutzung zu überwachen.

Die Bürgerrechtler befürchten, mit der Inkraftsetzung des COPA sei die freie Meinungsäußerung im Internet bedroht, da keine klaren Grenzen zwischen pornografischen Angeboten und beispielsweise zu manchen wissenschaftlichen, künstlerischen oder politischen gezogen werden könnten. Zudem würden auch nicht alle Übertragungswege des Internets in den COPA einbezogen. Insofern sei das Gesetz inkonsistent.

Der Supreme Court hatte das Gesetz, das Minderjährige vor anstößigen Inhalten schützen soll und Verstöße von kommerziellen Anbietern mit hohen Strafen ahndet, aufgrund von Verfassungsbedenken vorerst gekippt, aber wieder an das Bezirksgericht zur weiteren Überprüfung von Fakten zurück überwiesen. Im Verlauf der Verhandlung wurde ein Untersuchungsergebnis präsentiert, nach dem 1,1 Prozent der Websites pornografische Inhalte haben. Für die Analyse hatte das US-Justizministerium voriges Jahr Suchmaschinenbetreiber, Internetprovider und Filteranbieter aufgefordert, Daten ihrer Kunden zu übermitteln. Während die meisten Unternehmen dies ohne öffentlichen Widerspruch machten, weigerte sich Google teilweise erfolgreich. Eine Entscheidung in dem Verfahren wird für kommendes Frühjahr erwartet. (anw)