Gericht: Deutscher DVD-Hersteller hat MPEG-Sammelpatente verletzt [Update]

Das Düsseldorfer Landgericht sieht es als erwiesen an, dass der in Dassow ansässige DVD-Hersteller und -Vervielfältiger Optical Disc Service gegen MPEG-Patente verstoßen hat.

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Von
  • Volker Zota

Das Düsseldorfer Landgericht sieht es als erwiesen an, dass die in Dassow ansässige Firma Optical Disc Service gegen MPEG-Patentbedingungen der "MPEG-2 Patent Portfolio License" verstoßen hat. Wie der MPEG-Lizenzverwalter MPEG LA  mitteilt, wurde ODS der Patentverletzung durch DVD-Herstellung in acht von neun Fällen schuldig gesprochen. ODS muss seine DVD-Herstellung einstellen und den Patentinhabern Schadensersatz zahlen, meint die MPEG LA.

Die MPEG Licensing Administration (MPEG LA), unter anderem zentrales Lizenz-Vergabeorgan für MPEG-2, MPEG-4 (Visual und Systems), DVB-T und künftig auch DVB-H, verwaltet die Lizenzen im Namen der Patentinhaber. Die Klage war im August vergangenen Jahres eingereicht worden. ODS fühlt sich ungerecht behandelt, denn immerhin war die Firma zu diesem Zeitpunkt bereits Lizenznehmer der 4C- und 6C-Patentpools für DVD-Player und -Discs. Außerdem protestierte die Firma gegen die Höhe der geforderten Lizenzgebühren.

Das Gericht sieht die Lizenzgebühren indes nicht als überhöht an und erkannte auch andere seitens ODS vorgebrachte Argumente bezüglich Kartellrecht und Antitrust-Gesetzgebung nicht als stichhaltig an. Auf Anfrage von heise online teilte ODS mit, dass der Firma das Urteil noch nicht schriftlich vorliege, man aber im Laufe des Tages Stellung zu dem Schuldspruch nehmen werde. Es werde bereits geprüft, ob man das Urteil anfechten werde.

[Update]:
Inzwischen hat ODS in einer eigenen Pressemitteilung Stellung zu dem Urteil genommen. Zum einen konstatiert Optical Disc Service, dass die Kläger ursprünglich 15 Punkte gegen die Firma anführten, das Gericht jedoch nur neun Punkte behandelt habe. Ein Urteil zu den sechs weiteren Klagepunkte stehe noch aus. ODS hatte das Gericht gebeten, mit seiner Entscheidung zu warten, bis eine Beschwerde der International Optical Disc Replicators Association (iODRA) bezüglich des Geschäftsgebahrens der MPEG LA von der EU-Komission geprüft worden sei. Dieser Bitte waren die Richter nicht nachgekommen. ODS zitiert unter anderem den Kartellrechtsexperten Professor Wernhard Moeschel, der in den von der MPEG LA geforderten fixen Gebühren pro Disc einen Verstoß gegen das europäische Wettbewerbsrecht sieht.

Zudem seien einige der Patente, deren Unverzichtbarkeit für MPEG-Kodierung die MPEG LA nicht einmal nachweisen müsse, mitunter veraltet und würde nicht mehr angewendet oder könnten aufgrund der Beschreibung in den Patentschriften überhaupt nicht angewendet werden, heißt es. Zu diesem Schluss kommt Professor Thomas Sikora, ehemaliger Chairman der MPEG-Group.

ODS will das Urteil anfechten, sich ihm bis dahin aber beugen und wird vorerst keine Discs mehr herstellen, die die Patente der MPEG LA betreffen, sondern nur Software- und Spiele-DVDs produzieren. (vza)