Verfassungsschutz, Online-Durchsuchungen und die Verfassung

Rechtsexperten sind unterschiedliche Meinung, ob Pläne Nordrhein-Westfalens, Verfassungsschützern ohne richterliche Anordnung einen Lauschangriff auf die Festplatten von Computern zu ermöglichen, verfassungswidrig sind.

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Von
  • Florian Rötzer

Am gestrigen Donnerstag fand im Landtag Nordrhein-Westfalens die zweite Lesung des neuen Verfassungsschutzgesetzes statt, das es in sich hat (vgl. Der Verfassungsschutz soll "Emails auf Festplatten" lesen dürfen). Die SPD-Fraktion sah immerhin noch einen gewissen Klärungsbedarf beim Lauschangriff auf Wohnungen, weswegen es noch eine dritte Lesung geben wird. Dass just die Unverletzlichkeit der Wohnung und das erst kürzlich vom Verfassungsgericht eingeräumte Recht auf eine "räumliche Privatsphäre" auch bei einem anderen Thema auf dem Spiel steht, scheint weder Politiker noch Öffentlichkeit bislang zu beunruhigen, obgleich Nordrhein-Westfalen mit diesem Gesetz vermutlich nur den ersten Schritt machen wird. Im Bundesinnenministerium plant man unter dem Rubrum einer schärferen Überwachung des Internet Ähnliches, was auch angesichts der Schweizer Vorhaben zu einem "Kommissar Trojaner" bereits zu wilden Spekulationen über durch das BKA angeheuerte Viren- und Trojanerprogrammier oder von den Strafverfolgern selbst entwickelte Trojaner führte.

Zuerst einmal ist aber Anlass für den nordrhein-westfälischen Gesetzentwurf das Auslaufen der auf den 1.1.2007 befristeten erweiterten Befugnisse des Verfassungsschutzes, die 2002 beschlossen wurden. Die Befugnisse sollen aber nicht nur erhalten, sondern noch einmal erweitert werden. So sollen nun auch die Bankverbindungen jedes Einzelnen vom Verfassungsschutz überprüft werden können, was bislang nur bei "internationalen Terroristen" möglich war. Zudem wird besonders das Internet ins Visier genommen, bei dem neben dem "heimlichen Beobachten und sonstigem Aufklären", z.B. durch "verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen", auch der "heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel" legalisiert werden soll – und das auch dann, wenn die Rechner sich gar nicht in Nordrhein-Westfalen befinden.

Bei einer Anhörung im Oktober gab es von Experten unterschiedliche Meinungen, mehrere Experten sahen keinen Verfassungsverstoß, wenn der Verfassungsschutz in Rechner, die sich in Privatwohnungen (und möglicherweise auch Firmen und Behörden) befinden, über das Internet eindringt, ohne dass dazu eine richterliche Anordnung vorliegen muss. Einige gaben dazu keinen Kommentar. Das heimliche Hacken von Rechnersystemen würde, meinte ein Rechtsprofessor, wenn es sich um eingeschaltete Rechner handelt, nicht als Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung gelten. Art. 13 Grundgesetz (GG) würde sich nicht auf die Wohnung, sondern nur auf die "räumliche Privatsphäre" beziehen, argumentierte ein anderer Rechtsprofessor. Nur das Betreten einer Wohnung, so ein weiterer Experte, falle unter Art. 13, nicht aber das "Herauslesen" von Daten. Wenn der Betreiber online ist, so die erstaunliche Begründung, dann habe er sein System derart geöffnet, "dass er selbst den Zugriff der Verfassungsschutzbehörde ermöglicht".

Andere sehen darin sehr wohl einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) und eine Verletzung von Art. 13 GG, weswegen eine richterliche Anordnung notwendig sei. Bettina Sokol, die Landesbeauftragte für den Datenschutz, warnt ebenfalls vor einer Verletzung der Verfassung. Wer Daten auf seinem Rechner in der eigenen Wohnung speichert, könne "mit Recht davon ausgehen, den Schutz des Art. 13 GG auf Unverletzlichkeit der Wohnung in Anspruch nehmen zu können". Als absurd sieht Sokol auch die Behauptung an, dass jemand, der online geht, auch die auf dem Computer gespeicherten Daten oder Emails "in höherem Maße der Außenwelt öffnen" würde. Überhaupt nicht angesprochen in der Diskussion unter Rechtsexperten und Politikern wurde bislang die Frage, ob der Verfassungsschutz nicht nur private Rechner, sondern auch Rechner in Unternehmen oder Organisationen beispielsweise über das Einbringen von Trojanern ausspähen dürfte.

Siehe dazu auch in Telepolis:

(fr)