EU und USA bringen sich gegen umstrittenes Telekom-Gesetz in Stellung
Die EU-Kommission hat die Vorbereitungen einer Klage gegen die VDSL-Ausnahme im deutschen Telekommunikationsgesetz abgeschlossen und aus den USA droht Deutschland ein Verfahren bei der Welthandelsorganisation.
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Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) sorgt auch auf internationaler Ebene weiter für Diskussionen. In einem Interview mit der Berliner Zeitung bekräftigte die für Medien und Kommunikation zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding ihre Absicht, gegen die von der Bundesregierung im neuen Telekommunikationsgesetz verankerte Ausnahmeregelung für das VDSL-Netz der Telekom vor Gericht zu ziehen. Außerdem deutete sie an, dass Deutschland noch weiterer Ärger drohe. Reding kann sich vorstellen, dass andere Länder bei der Welthandelsorganisation WTO gegen das Gesetz vorgehen. Aus den USA, erklärte die Kommissarin, gebe es bereits entsprechende Signale.
Bereits vor Verabschiedung der umstrittenen TKG-Novelle hatte der Staatssekretär für internationalen Handel im US-Handelsministerium, Franklin Lavin, das Bundeswirtschaftsministerium schriftlich über die Besorgnis der Amerikaner informiert, dass die Freistellung des VDSL-Netzes von der Regulierung den Wettbewerb untergrabe. In dem Schreiben hatte Lavin den Wirtschafts-Staatssekretär Bernd Pfaffenbach aufgefordert, den Bedenken der Telekom-Konkurrenten gegen das Gesetz Rechnung zu tragen. Auch das Büro der Handelsbeauftragten der US-Regierung (US Trade Representative, USTR) beobachtet das Vorgehen der Deutschen mit Skepsis. In dem Jahresbericht zum Telekommunikationsmarkt äußerte die USTR Besorgnis über die "offensichtliche Billigung eines temporären Monopols" in der Regulierungspolitik der Bundesregierung und kündigte eine weitere Beobachtung der deutschen Aktivitäten an.
Nach Verabschiedung des TKG durch Bundestag und Bundesrat hatte der Verband der US-Telekommunikationsbranche (COMPTEL) die Handelsbeauftrage Mitte Dezember dann erneut aufgefordert, bei der WTO geeignete Maßnahmen gegen das Vorgehen der Bundesregierung zu ergreifen. Die kritisierte Billigung des Telekom-Monopols sei inzwischen per Gesetz fixiert, diese Änderung des TKG stehe Deutschlands Verpflichtungen gegenüber den WTO-Partnern entgegen. Die USTR müsse nun ernsthaft erwägen, in dieser Angelegenheit ein Schlichtungsverfahren auf WTO-Ebene anzustrengen.
Auch die EU-Kommission bleibt in Sachen "Lex Telekom" im neuen Jahr beharrlich auf Kurs. Die Analyse des Falles sei nun abgeschlossen, und die Juristen ständen für ein Eilverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof bereit, erklärte Reding. Ein Land, das jetzt die EU-Präsidentschaft übernommen hat, könne in dieser Funktion nicht einerseits auf europäischen Wettbewerb setzen, und andererseits "den Rückweg in die Absicherung alter Monopole antreten".
Zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes, der Auseinandersetzung um die Telekommunikationsregulierung und das geplante VDSL-Netz der Deutschen Telekom siehe auch: