Streamcast-Klage gegen Skype abgewiesen

Der P2P-Softwarehersteller warf dem Intenet-Telefonieanbieter vor, ohne Erlaubnis firmeneigene Filesharing-Technologien eingesetzt zu haben.

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Von
  • Jürgen Kuri

Ein Bundesgericht in Kalifornien hat die Klage des P2P-Softwareherstellers Streamcast gegen den Internet-Telefonieanbieter Skype, gegen eBay und die Erfinder von Skype und der Tauschbörse Kazaa abgewiesen, berichten US-Medien. StreamCast, der als Hersteller der Tauschbörsensoftware Morpheus vor dem obersten US-Bundesgericht gegen die Musikindustrie unterlegen war, warf den Beklagten Verstöße gegen den Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act (RICO) vor. Unter das Gesetz fallen zum Beispiel Erpressungen oder unlautere Geschäftspraktiken. StreamCast behauptet, die beschuldigten Unternehmen hätten ohne Erlaubnis firmeneigene Filesharing-Technologien eingesetzt.

Streamcast fordert daher Schadensersatz für entgangene Lizenzgebühren und ein Verbot für Skype-Besitzer eBay, die Dienste von Skype weiter anzubieten. Das Gericht entschied nun, dass Streamcast seine Ansprüche nicht überzeugend habe darlegen können. Die Anwälte von Streamcast kündigten bereits an, die Klage weiter verfolgen zu wollen. (jk)