Erste Maßnahmen gegen HD-DVD-Kopiersoftware
Der Open-Source-Hosting-Service Sourceforge.net wurde augenscheinlich gezwungen, eine Projektseite von BackupHDDVD vom Netz zu nehmen.
Die Online-Plattform für Open-Source-Projekte Sourceforge hat die Projektseite von BackupHDDVD offline genommen. "noclip" teilte im Doom9-Forum mit, dass Sourceforge informiert wurde, BackupHDDVD würde gegen den US-amerikanischen Digital Millennium Act verstoßen und sähe sich daher gezwungen, den Quellcode von BackupHDDVD vom Netz zu nehmen.
Die Urfassung von BackupHDDVD wurde Anfang 2007 von "muslix64" im Forum von Doom9 veröffentlicht. Mit Hilfe der Software und dem Volume Unique Key (VUK) einer HD DVD ist es möglich, den Inhalt der Disc zu entschlüsseln und so 1:1-Kopien der hochaufgelösten Videos zu erstellen.
Bei BackupHDDVD handelt es sich allerdings nicht um einen Kopierschutzknacker, sondern lediglich um eine Implementierung der Entschlüsselungsroutinen des Advanced Access Content System (AACS), das als Kopierschutz der HD-Disc-Formate HD DVD und Blu-ray Disc dient. Da die AACS-Spezifikationen frei verfügbar sind, dürfte sich die "DMCA takedown notice" allerdings weder auf eine illegale Methode zur Umgehung eines Kopierschutzes noch das Verraten von Geschäftsgeheimnissen berufen können.
SlySoft verkauft indes weiterhin seine kommerzielle HD-DVD-Kopiersoftware AnyDVD HD. Währenddessen demontieren Forenmitglieder von Doom9 Intervideos WinDVD 8 HD vollends. Die Software gab bereits VUKs und Title Keys von HD DVDs sowie VUKs und CPS Unit Keys von Blu-ray Discs preis. Dann wurde ein augenscheinlich für alle bisher veröffentlichten Discs gültiger Processing Key extrahiert. Nun fand "ATARI Vampire", wie alle anderen Schlüsselfinder Mitglied des Doom9-Forums, sogar einen der (Sub)Device Keys von WinDVD 8 HD, die dazu dienen, ein Abspielgerät beziehungsweise eine Player-Software gegenüber den HD-Discs zu authentifizieren.
Während AACS keine Möglichkeit vorsieht, VUKs, Title und CPU Unit Keys aus dem Verkehr zu ziehen, besteht diese Möglichkeit für die Device Keys sehr wohl – der Player könnte in diesem Fall keine neueren Discs mehr abspielen. Man darf allerdings gespannt sein, ob die für die Lizenz- und Schlüsselvergabe zuständige AACS LA die in den Verträgen angedrohten Konventionalstrafen in die Tat umsetzt. Immerhin handelt es sich bei Intervideo um einen wichtigen Partner bei der Entwicklung von Software-Playern. (vza)