AMD-Kartellklage: E-Mail-Schwund bei Intel

Der Prozessorhersteller hat eingeräumt, dass er seiner Pflicht zur Vorhaltung von möglicherweise beweiskräftigen Dokumenten nicht ausreichend nachgekommen sein könnte.

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Der US-amerikanische Prozessorhersteller Intel hat eingeräumt, firmenintern könnten viele E-Mails verloren gegangen sein, die als Dokumente im Anti-Trust-Verfahren mit AMD dienen sollten. Das Wall Street Journal berichtet, das gehe aus einer Eingabe des Intel-Anwalts Richard Horwitz beim zuständigen Richter Joseph Farnan in Delaware hervor. Die Menge der verschwundenen E-Mails sei noch nicht abzuschätzen, es könne aber möglich sein, viele von ihnen wiederherzustellen, zitiert der Bericht einen Intel-Sprecher. Außerdem werde Intel künftig eine Software einsetzen, die das Löschen empfangener und gesendeter E-Mail von Mitarbeitern verhindert, die angewiesen wurden, relevante Mitteilungen vorzuhalten.

AMD hatte Intel im Juni 2005 wegen angeblichen Missbrauchs einer Monopolstellung verklagt. Unter anderem sollen Intel-Kunden dazu gezwungen worden sein, keine AMD-Prozessoren zu verwenden. In diesem Verfahren wurde angeordnet, dass Intel so wie weitere Firmen beweiskräftige Unterlagen vorhalten müssen. Laut Wall Street Journal existiert bei Intel ein System, das die E-Mails der Mitarbeiter nach 35 Tagen automatisch löscht. Hunderte Intel-Mitarbeiter sollen E-Mails, die im AMD-Verfahren wichtig sein könnten, aber eigens auf ihrer Festplatte sichern. Eine Ursache des nun aufgetauchten Problems ist laut Bericht, dass nicht ausreichend über die Funktion informiert worden sei.

AMD wirft den betroffenen Intel-Mitarbeitern auch in den Führungsebenen vor, die zur Bewahrung von Dokumenten nötigen Anweisungen nicht erhalten oder nicht zur Kenntnis genommen zu haben. Allerdings unterstellt AMD Intel keine Absicht. Dennoch könnte Intel zur Rechenschaft gezogen werden, schreibt das Wall Street Journal. Nach einer jüngsten Entscheidung des obersten US-Gerichts könnten Prozessbeteiligte, die nicht nachweisen können, dass sie die beim Bewahren möglicher Beweismittel nötige Sorgfalt walten ließen, bestraft werden. Außerdem könne sich das Fehlen von Beweismitteln im Verfahren selbst belastend auswirken. (anw)