Abhörgesetz in Schweden vorerst gescheitert

Ausschlaggebend für die Ablehnung des Abhörgesetzes im Reichstag waren offenbar mehrere Stellungnahmen von IT-Experten.

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Von
  • Detlef Borchers

Das geplante neue schwedische Abhörgesetz ist vorerst gescheitert. Das Gesetz wurde in der vergangenen Woche ins Parlament eingebracht und am Montag und Dienstag dort diskutiert. Das Abhörgesetz fand selbst bei den Parteien des konservativ-liberalen Regierungsbündnisses keine ausreichende Unterstützung, berichtet die Frankfurter Allgemein Zeitung. Es sollte zum 1. Juli in Kraft treten und der zum Militär gehörenden Funkabhöranstalt (Försvarets Radioanstalt) das Recht erteilen, ohne konkreten Verdacht und ohne richterlichen Abhörbeschluss den grenzüberschreitenden elektronischen Verkehr (Telefongespräche, Faxe, E-Mail & SMS) abhören zu können. "Da ein großer Teil der elektronischen Kommunikation der Schweden über ausländische Server läuft, wäre dies einer nahezu vollkommenen Überwachung der Schweden gleichgekommen", heißt es in dem Bericht.

Ausschlaggebend für die Ablehnung des Abhörgesetzes waren offenbar mehrere Stellungnahmen von IT-Experten, laut denen es technisch nicht möglich sei, zwischen nationalen und internationalen Mails so zu unterscheiden, dass die Suchprogramme der Funkabhöranstalt die innerschwedische Kommunikation von der Überwachung ausnehmen können. Dementsprechend zeichnete sich in der Debatte im schwedischen Reichstag ab, dass neben den linken Oppositionsparteien auch der größte Teil der ebenfalls in der Opposition befindlichen Sozialdemokraten stimmen werden. Außerdem hatten Abgeordnete aus dem Regierungslager ihren Widerstand gegen das Gesetz angekündigt. Damit gilt das Abhörgesetz als gescheitert.

Das Gesetz selbst war die modifizierte Variante eines Abhörgesetzes, mit dem die damals regierenden Sozialdemokraten gescheitert waren und muss jetzt erneut überarbeitet werden. Bis auf weiteres darf die Funkabhöranstalt nur den Funkverkehr abhören. Sie wurde vor 50 Jahren gegründet, um den sowjetischen Funk belauschen zu können. (Detlef Borchers) / (anw)