US-Wissenschaftlerin darf nun doch James Joyce zitieren

Laut einer gerichtlichen Vereinbarung darf die US-Wissenschaflerin Carol Shloss nun aus Originalquellen und Werken von James Joyce zitieren.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 326 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Reiko Kaps

In einem Gerichtsverfahren, bei dem es um die Verwendung von Zitaten in wissenschaftlichen Arbeiten ging, konnten das Fair Use Project der Stanford Universität und der Rechtsprofessor Lawrence Lessig einen wichtigen Erfolg verbuchen: Es ging dabei um das Recht von Wissenschaftlern, aus Copyright-geschütztem Material - im Rahmen der exakt für solche Fälle im US-Recht vorgesehenen Fair-Use-Bestimmungen - zu zitieren, dass der Wissenschaftlerin Carol Shloss nun zugesprochen wurde.

Der Nachlass-Verwalter und Enkel des irischen Schriftstellers James Joyce hatte die Literaturprofessorin Shloss wegen der Nutzung von Zitaten verklagt, die die Wissenschaftlerin in einem Buch über die Tochter des Schriftstellers und auf einer Website verwendet hatte. Allerdings enthält die jetzt geschlossene Vereinbarung einige Einschränkungen: Sowohl das Veröffentlichungsrecht für die gedruckte als auch die Online-Fassung gelten nur für das Gebiet der USA. Shloss darf außerdem das erstrittene Recht nicht an andere übertragen. (rek)