Spielbankengesellschaft verklagt Niedersachsen wegen Online-Casino

Im Zuge der Privatisierung des Spielbankengeschäfts in Niedersachsen hatte Casinos Austria 7,6 Millionen Euro für die geplante Einrichtung eines Internet-Casinos gezahlt, die Landesregierung den Betrieb Ende Februar aber verboten.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Im Streit um ein geplantes Online-Casino hat die Betreibergesellschaft der niedersächsischen Spielbanken gegen ein von der Landesregierung ausgesprochenes Verbot geklagt. "Wir wollen die Genehmigung vor Gericht erstreiten", sagte eine Sprecherin am heutigen Dienstag in Hannover. Die Planung des Online-Casinos sei vom Finanzministerium begleitet und mitentwickelt worden. Daher sei das Ende Februar verhängte Verbot nicht zu verstehen. Das Finanzministerium hatte sich bei der Ablehnung des Internet-Casinos auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts berufen, das solche Vorhaben bis Ende 2008 einschränkt.

Das Land Niedersachsen hatte im Dezember 2004 die Privatisierung der vormals staatlichen Spielbankengesellschaft eingeleitet und anschließend die insgesamt zehn Spielbankkonzessionen für zunächst zehn Jahre an die Spielbanken Niedersachsen GmbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Casinos Austria International Holding GmbH (CAI), verkauft. Im Gesamtkaufpreis von 90,6 Millionen Euro waren nach Angaben des Finanzministeriums in Hannover 7,6 Millionen Euro dafür vorgesehen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Internet-Casinos geschaffen werden.

Im Rahmen ihrer Verständigung auf eine Verlängerung des staatlichen Glücksspielmonopols in Deutschland um weitere vier Jahre hatten die Ministerpräsidenten der Länder Ende vergangenen Jahres jedoch ein Verbot von privaten Glücksspiel- und Sportwetten-Anbietern im Internet beschlossen. Damit wollten die Länderchefs einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts nachkommen, das vor einem Jahr im Fall von Sportwetten entschieden hatte, dass das Monopol nur erhalten bleiben darf, wenn der Staat die Werbung für Glücksspiele deutlich einschränkt und die Spielsucht in der Bevölkerung stärker bekämpft.

Die EU-Kommission hält den geplanten neuen Staatsvertrag aber für "unverhältnismäßig" und setzte der Bundesregierung am vergangenen Freitag ein Ultimatum von einem Monat, um auf die Kritik zu reagieren. Man sei nicht prinzipiell gegen Beschränkungen im Glücksspielsektor, hieß es in Brüssel, Deutschland habe bislang aber keine ausreichenden Informationen geliefert, die ein komplettes Verbot von privaten Lotterie- und Sportwetten-Anbietern im Internet rechtfertigen würden. Es gebe angemessenere Maßnahmen, um gegen die Spielsucht vorzugehen, aber auch, um Jugendliche zu schützen. Nicht zu verstehen sei außerdem, warum Sportwetten, Lotto- und Casino-Spiele verboten würden, nicht aber Wetten auf Pferde-Rennen.

Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) verteidigte den Plan der Länder am gestrigen Montag unterdessen erneut. "Die Entscheidung der Länder für ein staatliches Glücksspielmonopol steht im Einklang mit dem Europa- und dem Verfassungsrecht, da es die Suchtprävention und den Spieler- und Jugendschutz in den Mittelpunkt stellt", sagte Wulff. Er wies aber auch darauf hin, dass die Anregungen der Kommission zum vorgesehenen vollständigen Verbot von privaten Wettanbietern im Internet "sorgfältig geprüft" würden. (pmz/c't) / (vbr)