Bundeskabinett verabschiedet Zensusvorbereitungsgesetz

Der vom Bundesinnenministerium vorgelegte Gesetzentwurf für eine registergestützte Volkszählung soll die Grundlage dafür schaffen, dass die Statistiker neben der Auswertung der Melderegister die Daten mit anderen Verwaltungsregistern abgleichen können.

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Von
  • Detlef Borchers

Nach dem grundsätzlichen Beschluss der Bundesregierung, eine registergestützte Volkszählung durchzuführen, hat das Bundeskabinett heute dem Entwurf eines Zensusvorbereitungsgesetzes 2011 (PDF-Datei) zugestimmt. Der vom Bundesinnenministerium vorgelegte Gesetzentwurf soll die Grundlage dafür schaffen, dass die Statistiker neben der Auswertung der Melderegister die Daten mit anderen Verwaltungsregistern abgleichen können. Neben dieser registergestützten Methode soll die Volkszählung 2011 aus einer Stichprobenerhebung sowie einer postalischen Befragung der Gebäude- und Wohnungseigentümer bestehen.

Die Zustimmung zum Gesetzentwurf kommentiert Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU): "Der registergestützte Zensus ist ein technisch und methodisch anspruchsvolles Projekt, das mehr Vorbereitungszeit benötigt, als eine traditionelle Volkszählung. Dafür können die erforderlichen Daten zur Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Wohnsituation ohne Qualitätseinbußen mit deutlich weniger Befragungen der Bürger und wesentlich geringeren Kosten gewonnen werden. Die Belange des Datenschutzes werden schon bei der Zensusvorbereitung besonders berücksichtigt."

Der Hinweis auf die lange Vorbereitungszeit der Volkszählung ist vor dem Hintergrund zu verstehen, dass die Europäische Union noch nicht endgültig festgelegt hat, welche Daten der von der EU beschlossene Europazensus enthalten soll. Das Vorbereitungsgesetz regelt damit vorerst nur die Datenübermittlung zum Aufbau eines Anschriften- und Gebäuderegisters. Parallel zum Gesetzentwurf wurde die Informationsseite www.zensus2011.de freigeschaltet, die auf das Statistik-Portal des Bundes und der Länder weiterleitet.

Die Technik eines registergestützten Zensus ist nicht unumstritten. Kritiker der Technik haben sich für eine umfassende Volkszählung ausgesprochen, weil sie die Qualität der Registerdaten anzweifeln. In dem Maße, in dem die Registerdaten unvollständig oder fehlerhaft seien, werde der darauf aufbauende Zensus eine Datensammlung von zweifelhaftem Wert produzieren, lautet der Tenor der Kritik. Neben Zweifeln an der Qualität der Registerdaten gibt es aber auch Befürchtungen, dass die registergestützte Volkszählung eine Art "Rasterfahndung auf Vorrat" sein könnte, wenn ohne Anonymisierung Datenbestände zusammengeführt werden, die in dieser Form bisher gesetzlich nicht vereint werden durften. (Detlef Borchers) / (jk)