Bundestagsausschuss lehnt Kennzeichnung strahlungsarmer Handys ab

Die FDP forderte eine Selbstverpflichtung der Handy-Hersteller, die Grünen wollten eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für Handys. Beides wurde im Umweltausschuss des Bundestags abgelehnt.

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Von
  • dpa

Strahlungsarme Handys werden voraussichtlich auch künftig nicht speziell gekennzeichnet. Der Umweltausschuss des Bundestags lehnte die Forderung der FDP am Mittwoch in Berlin nach einer Selbstverpflichtung der Hersteller mehrheitlich ab. Die Grünen scheiterten mit einem Antrag zur gesetzlichen Kennzeichnung von Handys.

Die Vertreter der Unionsfraktion sehen keinen begründeten Zusammenhang zwischen Handys, den von ihnen ausgehenden elektromagnetischen Wellen und Krankheiten. Sie verwiesen außerdem auf Probleme für den internationalen Wettbewerb, wenn es zu einer Kennzeichnung käme. Auch die SPD betonte, die Forschung gehe derzeit nicht von einer Gefahr aus. Unter anderem das Bundesamt für Strahlenforschung veröffentlicht auf seiner Website die SAR-Werte einzelner Handys: Die spezifische Absorptionsrate (SAR) gibt an, welche Strahlungsleistung, bezogen auf die Körpermasse, der Kopf beim Telefonieren durchschnittlich aufnimmt. (dpa) / (jk)