Gericht schreibt Mobilkom Austria sekundengenaue Abrechnung vor

Österreichische Konsumentenschützer feiern einen Etappensieg gegen lange Abrechnungstakte der Telekommunikationsanbieter.

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Das Handelsgericht Wien untersagt dem Mobilfunk-Marktführer Mobilkom Austria in einem erstinstanzlichen Urteil (Aktenzeichen 11 Cg 4/07m), andere als Sekundentakte anzuwenden. Mobilkom Austria und der klageführende Verein für Konsumenteninformation (VKI) bereiten sich nun auf die zweite Instanz vor, da die Mobilkom Rechtsmittel ergreifen wird. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens dürfte zusätzliche Arbeit auf die Telecom-Anbieter zukommen, da aufmerksame Endkunden unter Hinweis auf das Urteil Einspruch gegen ihre Mobilfunk- und Festnetzrechnungen erheben. Sollte die Entscheidung in der höheren Instanz Rechtskraft erlangen, können sie dann die Erstattung der zu Unrecht verrechneten Gebühren verlangen.

Dem Urteil des Wiener Handelsgerichts zu Folge sind längere Takte gleich doppelt rechtswidrig. Zunächst verstoßen sie gegen Paragraf 864a ABGB, der Vertragsbestandteile für unwirksam erklärt, wenn sie ungewöhnlich, überraschend und benachteiligend sind. Das Argument der Mobilkom, die verwendeten Taktlängen von 60 und 30 Sekunden seien üblich, hat das Gericht nicht überzeugt. Diese Modalitäten seien nur zulässig, wenn sie ausdrücklich mit jedem einzelnen Kunden individuell ausgehandelt worden wären. Ein allgemeiner Aufdruck am Vertragsformular sei dafür nicht ausreichend. Gleichzeitig liegt laut Gericht eine "gröbliche Benachteiligung" im Sinne des Paragrafen 879 Absatz 3 ABGB vor, der die beanstandeten Vertragsklauseln ebenfalls nichtig macht. Das Vorbringen des VKI, wonach auch das im Konsumentenschutzgesetz verankerte Transparenzgebot verletzt würde, wurde gar nicht mehr erörtert.

Am österreichischen Markt haben die immer länger werdenden Abrechnungstakte besondere Bedeutung. Während die meisten Festnetzanbieter in den letzten Jahren durch längere Takte versteckt die Preise erhöht haben, sind die Tarife für neue Mobilfunkverträge tendenziell gesunken. Diese Tarifreduktionen wurden jedoch durch immer längere Abrechnungstakte relativiert. Die früher üblichen 30/30-Intervalle (30 Sekunden pauschal bei Gesprächsbeginn und danach im 30-Sekundentakt) sind vom Markt verschwunden, nun herrscht ein buntes Gemisch aus 60/30, 60/60 und 90/60.

Vor der Nationalratswahl 2006 hatten die Mobilfunk-Netzbetreiber dem Konsumentenschutzministerium und der Regulierungsbehörde versprochen, Tarife mit Sekundentakt einzuführen. Das Ministerium verzichtete daraufhin auf eine Klage. Bis dahin hatte nur tele.ring gegen einen monatlichen Aufpreis von 10 Euro echte Sekundenabrechnung ermöglicht. Die übrigen Anbieter führten zwar tatsächlich einzelne Tarife mit Sekundentakt ein, die sich jedoch durch geringe Attraktivität auszeichnen. (Daniel AJ Sokolov)/ (sha)