Gerichtshof für Menschenrechte schützt private Nutzung des Internets
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht die Überwachung einer britischen Schulangestellten durch ihren Schulleiter als Verstoß gegen die Achtung des Privatlebens.
Eine Schulangestellte in Großbritannien hat mit Erfolg in Straßburg gegen die Überwachung ihres dienstlichen Internet-Anschlusses und Telefons auf private Nutzung geklagt. Die Überwachung durch den Schulleiter sei ein Verstoß gegen die Achtung des Privatlebens, hieß es in dem Urteil des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte von heute in Straßburg. Für diese Kontrolle gebe es keine rechtliche Grundlage. Der 57-jährigen Beschwerdeführerin sprach das Gericht eine Entschädigung von umgerechnet 3000 Euro zu. Der Schulleiter hatte von 1995 an kontrolliert, ob seine Mitarbeiterin Telefon und Internet auch für private Zwecke nutzte. (AZ: 62617/00) (dpa) / (anw)