Entwicklungsprojekt zu Online-Durchsuchungen in vollem Gange

Laut Bundesregierung testet das Bundeskriminalamt derzeit noch die technische Umsetzbarkeit neuer Formen der Netzüberwachung. Die FDP wirft der Regierung Konzeptlosigkeit vor, da zahlreiche Grundsatzprobleme ungeklärt seien.

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Die Bundesregierung gibt sich weiter sehr bedeckt zu Einzelheiten ĂĽber die DurchfĂĽhrbarkeit von heimlichen Online-Durchsuchungen. Im Bundeskriminalamt (BKA) werde "derzeit die technische Umsetzbarkeit" der momentan heiĂź diskutierten verdeckten ErmittlungsmaĂźnahme "im Rahmen eines Entwicklungsprojekts geprĂĽft", schreibt das Bundesinnenministerium in einer jetzt vorliegenden Antwort auf eine umfassende Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag. Dabei wĂĽrden "Aspekte der Gerichtsverwertbarkeit der Ergebnisse, der Nichtweiterverbreitung von hierzu verwendeten Programmen und des weitestgehenden Ausschlusses unerwĂĽnschter Effekte berĂĽcksichtigt". Absprachen mit Softwareherstellern strebe man nicht an. Konkrete Aussagen zur geplanten Technik wĂĽrden sich noch nicht treffen lassen.

Die Schaffung von Sicherheitslücken werde bei möglicherweise bald legalen Online-Durchsuchungen privater Festplatten und Speicherplattformen im Netz nicht angestrebt, versichert das Innenministerium. Derzeit werde davon ausgegangen, dass eine missbräuchliche Nutzung der einzusetzenden Programme durch Dritte für eigene Zwecke durch technische Maßnahmen allerdings nur "weitestgehend" verhindert werden könne. Insgesamt stuft die Bundesregierung ein Entdeckungsrisiko der verwendeten Software als gering ein. Eine Manipulation eines entsprechenden Beschnüffelungsprogramms sei "im Vergleich zu anderen über den Markt bereits bestehenden Möglichkeiten" zur Ausnutzung von Sicherheitsschwachstellen auf gängigen PCs zudem "extrem aufwendig".

Die von den Liberalen, Forschern und Hackern skizzierte Gefahr eines "digitalen Wettrüstens" zwischen staatlichen Online-Durchforstern und Internet-erfahrenen Kriminellen sieht das Innenministerium nicht. Das Ergreifen möglicher Gegenmaßnahmen durch die "Zielperson" und eine Reaktion der Ermittlungsbehörden darauf sei "tägliche Praxis". Einen möglichen Vertrauensverlust der Bevölkerung in das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) befürchtet die Bundesregierung ebenfalls nicht, da die Bonner Behörde im Gegensatz zum BKA nicht mit der Entwicklung technischer Verfahren zur Durchführung von Online-Durchsuchungen beauftragt sei.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Ende Januar entschieden, dass es bislang keine Rechtsgrundlage für heimliche Online-Durchsuchungen gibt. Insbesondere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), andere Innenpolitiker der Union und das BKA fordern seitdem die rasche Schaffung einer rechtlichen Grundlage für das umstrittene neue Ermittlungsinstrument, das auch von SPD-Innenexperten nicht grundsätzlich abgelehnt wird. Erforderlich seien entsprechende Online-Durchsuchungen insbesondere, heißt es jetzt in der Stellungnahme des Innenministeriums, um an "flüchtige", also sich nur im Arbeitsspeicher eines Rechners befindende, sowie an verschlüsselte Inhalte heranzukommen. Für eine "verdachtlose" Online-Durchsuchung etwa in Gestalt einer umfassenden Rasterung von Internetcomputern, um Anhaltspunkte für durchgeführte oder geplante Straftaten zu erhalten, bestehe aber "aus strafverfahrensrechtlicher Sicht" kein rechtfertigender Anlass.

In aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet der Computerforensik und der Beschlagnahme von Rechnern oder Servern kann die Bundesregierung keine Alternative zur Online-Durchsuchung erkennen. Die Wiederherstellung nicht endgültig gelöschter Daten sei zwar grundsätzlich möglich, es bestehe aber das ungelöste Problem der endgültigen Ausradierung von Informationen auf Datenträgern.

Die personellen Ressourcen für die Durchführung heimlicher Netzausforschungen kann das Innenministerium bislang nicht prognostizieren. Dünn bleiben die Aussagen in der Antwort der Bundesregierung auf die FDP-Anfrage auch zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung, den das Bundesverfassungsgericht bei verdeckten Ermittlungen mehrfach besonders angemahnt hat. Die Suche würde sich "aufgrund der jeweiligen Anordnung auf Daten beschränken, die für das zu Grunde liegende Ermittlungsverfahren von Bedeutung sind", heißt es dazu allein pauschal. Eine eventuelle technische Vorauswahl etwa mit Hilfe von Schlagworten oder den vom BKA ins Feld geführten "Schlüsselbegriffen" würde lediglich als Hilfsmittel dienen und einer herkömmlichen Durchsuchung entsprechen. Auch dabei würden Papiere zunächst nur grob auf eventuelle Relevanz geprüft.

"Der Bundesregierung fehlt offenbar jede genaue Vorstellung davon, wie Online-Durchsuchungen vom Bundeskriminalamt durchgeführt werden sollen", interpretiert Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, die ausweichenden Antworten als "Offenbarungseid". Es bleibe weiter völlig unklar, "wie die zahlreichen technischen Probleme dieses Zugriffs gelöst werden sollen und ob sich überhaupt Vorteile gegenüber der Beschlagnahme von Festplatten ergeben". Elementare Fragen zum Grundrechtsschutz würden bislang genauso missachtet wie zum Rechtsschutz des Bürgers gegenüber den geforderten Maßnahmen. Der mehrfache Verweis darauf, über die Tätigkeit der Nachrichtendienste keine Auskunft zu geben, lege zudem erneut nahe, dass die Geheimdienstler ohne rechtliche Grundlage und richterliche Kontrolle "wilde Online-Durchsuchungen betreiben". Die Regierung müsse über die Vorgehensweise der Geheimdienste "zügig aufklären".

Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch die Ăśbersicht ĂĽber die bisherige und die aktuelle Berichterstattung im Online-Artikel zum Start der Anti-Terror-Datei:

(Stefan Krempl) / (jk)