US-Regierung tritt Korruptionsklage gegen IT-Unternehmen bei
Das Justizministerium wirft HP, Sun, Accenture und weiteren Unternehmen vor, der Regierung überhöhte Forderungen in Rechnung gestellt zu haben.
Das US-Justizministerium gesellt sich zu den Klägern in drei Korruptionsverfahren gegen die Computerhersteller Hewlett-Packard (HP) und Sun Microsystems sowie die Unternehmensberatung Accenture. Den Unternehmen wird zusammen mit einer Reihe weiterer illustrer Branchengrößen vorgeworfen, sich bei Regierungsaufträgen bereichert und gegenseitig großzügige Rabatte eingeräumt zu haben. Die Klagen wurden ursprünglich von ehemaligen Mitarbeitern der beklagten Firmen eingereicht. Nach dem US-Gesetz können Insider mit Kenntnissen von falschen Rechnungen zu Ungunsten des Staates Zivilklage für die Regierung einreichen.
Den drei Unternehmen wird vorgeworfen, Teil eines weit verbreiteten Netzwerkes von IT-Firmen zu sein, das sich seit den späten 90er-Jahren bei Regierungsaufträgen mit überhöhten Forderungen bereichert haben soll. Untereinander sollen die Unternehmen sich dann mit großzügigen Rabatten und anderen Mitteln an den Gewinnen beteiligt haben. In der Anklageschrift werden nach US-Medienberichten neben zahlreichen weiteren Unternehmen unter anderem Cisco, Microsoft, IBM, Dell und Oracle als Mitglieder dieser Allianz aufgeführt.
"Das Department of Justice handelt in diesem Fall, um die Integrität des Auftragsvergabeprozesses zu schützen", erklärte der Leiter der zuständigen Abteilung für zivilrechtliche Fälle, Peter Keisler, in einer Mitteilung des Ministeriums. Das Justizministerium habe die Klage am 12. April eingereicht. Die ursprünglichen Klagen eines Accenture-Mitarbeiters und eines Mitklägers sind bereits seit 2004 anhängig.
HP wies die Anschuldigungen zurück und kündigte an, sich gegen die Anschuldigungen zur Wehr zu setzen. Das Unternehmen wolle zeigen, dass es nichts falsch gemacht habe. Auch Accenture ist sicher, angemessen und in Übereinstimmung mit dem Gesetz gehandelt zu haben. Sun erklärte, die Klage sei nach einer Überprüfung durch die für Auftragsvergaben zuständige Regierungsbehörde erfolgt, deren Ergebnisse noch nicht vorlägen. Das Unternehmen wolle aber eventuellen Forderungen unvoreingenommen prüfen.
Sollte das Gericht die unterstellten Unregelmäßigkeiten bestätigen, steht der Regierung dem Gesetz zufolge das Dreifache der Schadenssumme sowie eine Geldstrafe zu. Die ursprünglichen Kläger werden danach mit 15 bis 30 Prozent an der Schadenssumme beteiligt. Um wie viel Geld es in den Verfahren insgesamt geht, ist unklar, die Summe dürfte aber in die Millionen gehen. (vbr)