Bericht: Beschwerde gegen Kinderpornografie-Fahndung erneut abgewiesen

Auch das Landgericht Halle befand die Überprüfung von 22 Millionen deutschen Kreditkarteninhabern im Rahmen einer Aktion gegen Kinderpornografie für rechtens. Der Kläger will nun vors Bundesverfassungsgericht ziehen.

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Die Überprüfung von 22 Millionen deutschen Kreditkarteninhabern durch Kreditkartengesellschaften im Rahmen der Operation "Mikado" gegen Kinderpornografie war rechtens. Das geht laut einer Vorabmeldung des Magazins Focus aus einem noch nicht veröffentlichten Beschluss des Landgerichts Halle/Saale hervor. Die Richter haben demnach eine Beschwerde des Rechtsanwalts Udo Vetter gegen ein Beschluss des Amtsgerichts Halle zurückgewiesen

Fahnder des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt und der Staatsanwaltschaft Halle hatten im Rahmen der im Januar bekannt gewordenen Aktion "Mikado" bundesweit mehr als 320 Verdächtige ermittelt, die von einem illegalen Internetportal gegen Bezahlung Kinderpornos heruntergeladen hatten. Auf die Spur der deutschen Kunden kamen die Fahnder bei der Überprüfung der Kreditkartenbesitzer auf bestimmte Transaktionen. Dies ist nach Ansicht Vetters zumindest unverhältnismäßig, wenn nicht gar rechtswidrig.

Der Datenabgleich stelle keine Rasterfahndung dar und sei auch "nicht unverhältnismäßig", befand nun das Landgericht laut Focus. Die Staatsanwaltschaft habe nicht auf Grund von "Mutmaßungen" ermittelt, sondern sei einem "Anfangsverdacht" nachgegangen. Vetter will nun laut Bericht vors Bundesverfassungsgericht ziehen. (anw)