Kreuzfahrer AIDA gewinnt auch in zweiter Instanz gegen aidu.de

Die Leipziger Unister GmbH darf unter der Domain aidu.de künftig keine Reisen mehr anbieten, die Domain aber offenbar behalten.

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  • dpa

Der Kreuzfahrtriese AIDA (Rostock) hat auch in zweiter Instanz erfolgreich gegen das Internet-Reiseportal "aidu.de – Ab in den Urlaub" aus Leipzig geklagt. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln in dem Berufungsverfahren (Az. 6U35/07) darf das Leipziger Unternehmen wegen Verwechslungsgefahr den Begriff "aidu" nicht mehr im Geschäftsverkehr verwenden. Zudem dürften auf der Internetseite aidu.de künftig keine Reisen mehr vermittelt werden, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag der dpa. Allerdings gewährten die Richter den Leipzigern dafür noch eine Übergangsfrist von sechs Monaten.

Eine Löschung der Internetseite – wie sie AIDA gefordert hatte – hielten auch die Richter in zweiter Instanz nicht für erforderlich. "AIDA" ist markenrechtlich geschützt, "aidu" hingegen nicht. Der Kreuzfahrtriese hatte wegen Markenrechtsverletzung geklagt und ursprünglich auch die Herausgabe der Domain gefordert. Nachdem das Landgericht Köln im Februar zugunsten des Klägers entschieden hatte, waren die aidu-Macher in Berufung gegangen. Bei derartigen Verfahren kann der Gerichtsort frei gewählt werden.

Die Revision zum Bundesgerichtshof hat das OLG nicht zugelassen. Beide Parteien können aber noch eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Thomas Wagner, Geschäftsführer der Unister GmbH, die das Reiseportal betreibt, hatte nach dem Urteil der Richter am Landgericht Köln im Februar angekündigt, notfalls bis zum Bundesgerichtshof zu gehen. Unister will sich zu dem Urteil erst äußern, wenn es schriftlich vorliegt.

Gemeinsam mit anderen Leipziger Studenten hatte Wagner die Firma 2001 gegründet. Sie hat inzwischen rund 110 Mitarbeiter und vermittelt seit 2003 neben Versicherungen und Finanzdienstleistungen auch Reisen. Eigenen Angaben zufolge hat die Internetseite aidu.de monatlich 2,5 bis 3 Millionen Zugriffe. (dpa) / (vbr)