Verwirrung um EU-Roaming-Gebühren

Nach einem Bericht des österreichischen Nachrichtenmagazings futurezone.at soll die Ende Juni in Kraft tretende Verordnung zur Regulierung der Roaming-Gebühren für Neukunden ohne eine Übergangsfrist gelten.

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Nach einem Bericht des österreichischen Nachrichtenmagazins futurezone.at soll die Ende Juni in Kraft tretende Verordnung zur Regulierung der Roaming-Gebühren für Neukunden ohne eine Übergangsfrist gelten. Bislang war den Netzbetreibern eine Frist von einigen Monaten in Aussicht gestellt worden: Innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Verordnung müssten sie ihren Kunden ein neues Angebot über Roaming-Gebühren zukommen lassen, welches neben dem neuen EU-Tarif auch eigene Angebote enthalten darf. Zwei Monate nach Zugang des Schreibens haben dann die Kunden Zeit, sich für eins der Angebote zu entscheiden, die Netzbetreiber wiederum müssen einen Monat nach Zugang der Antwort den Kunden auf den gewünschten Tarif schalten. Reagiert der Kunde nicht auf das Schreiben, so soll er automatisch auf den EU-Tarif gebucht werden. Damit blieben den Netzbetreibern bei Ausnutzen der eigenen Fristen zwei Monate Zeit, in denen die Kunden noch zu alten Tarifen telefonieren müssten – und Ende August sind die Sommerferien in fast allen Bundesländern vorbei.

Der österreichische Politiker Paul Rübig, der Chefverhandler des EU-Parlaments zur Roaming-Verordnung, soll nach dem futurezone-Bericht nun in einer Presseaussendung diese Fristen für Neukunden als technisch und administrativ nicht notwendig bezeichnet haben. Die Anbieter müssten nach seiner Ansicht am Tage nach Inkrafttreten der Verordnung einen passenden Tarif für Neukunden im Angebot haben. Bei den Mobilfunkern in Österreich scheint dies noch nicht bekannt zu sein. Auch die österreichische Regulierungsbehörde RTR ist nach Angaben des Magazins der Auffassung, dass "erst innerhalb eines Monats ab Inkrafttreten der Verordnung der Eurotarif angeboten werden muss".

Siehe dazu:

(ll)