Bundesregierung will schnelle Verabschiedung der Urheberrechtsnovelle

Bundestag soll das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts am 5. Juli in zweiter und dritter Lesung durchpeitschen.

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Von
  • Peter MĂĽhlbauer

Wie aus Kreisen der Beteiligten an die Öffentlichkeit drang, soll der Bundestag noch am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung über den "Zweiten Korb" der "Urheberrechtsreform" beraten und abstimmen, so dass die Novelle nach ihrer Unterzeichnung durch Minister, Kanzlerin und Bundespräsidenten noch in der der folgenden Ausgabe des Bundesanzeigers am 12. Juli 2007 veröffentlicht werden kann.

Voraussetzung dafür ist, dass der Gesetzentwurf in der zweiten Lesung "unverändert oder unter Einbeziehung der Änderungsanträge" angenommen wird. In solchen Fällen kann die dritte Beratung unmittelbar danach beginnen. Aus Kreisen der Regierungsparteien war zu erfahren, dass die Novelle ohne größere Debatten "durchgewunken" werden soll und dass aus dem Bundesrat kein Einspruch zu erwarten sei.

Die erste Lesung fand bereits vor einem Jahr statt. Wie die Regelungen der Endfassung im Detail aussehen werden ist noch nicht bekannt – der Bibliotheksfernleihdienst Subito bereitet sich aber bereits darauf vor, zum 12. Juli seine Lieferungen per Email einzustellen. (pem/Telepolis) (fr)