Musikindustrie geht gegen Betreiber von eDonkey-Servern vor
Mit einstweiligen VerfĂĽgungen erwirkten Rechteinhaber, dass einzelne MusikstĂĽcke nicht mehr von eDonkey-Servern indiziert werden dĂĽrfen.
Die deutsche Musikindustrie vermeldete am heutigen Freitag einen Teilsieg gegen die illegale Verbreitung von Musik im Internet. Das Landgericht (LG) Hamburg habe "in einer jetzt zugestellten einstweiligen Verfügung den Anbieter eines eDonkey-Servers dazu verurteilt, seinen Rechner vom Netz zu nehmen, solange dort illegale Musikdateien zum Download angeboten werden", teilte die deutsche Landesgruppe der IFPI mit (Az. 308 O 273/07). Diese Darstellung des Verbands verkürzt den Sachverhalt freilich erheblich. Tatsächlich wurde im Hamburger Fall dem Betreiber lediglich untersagt, die auf der CD einer Musikband enthaltenen Songs zu verbreiten.
Gleichlautende Beschlüsse haben der IFPI zufolge auch die Landgerichte Frankfurt und Düsseldorf gegen Server-Betreiber erlassen. "Wir werden in Zukunft gegen jeden Betreiber von Tauschbörsen-Servern vorgehen, wenn dort illegale Angebote zu finden sind", kündigte Peter Zombik, Geschäftsführer der deutschen Phonoverbände, heute an. Es sei "bedauerlich, dass die an sich sinnvolle Technologie von Tauschbörsen immer noch zu massenhaften Urheberechtsverletzungen missbraucht wird, obwohl längst entsprechende Filtertechnologien zur Verfügung stehen."
Weil eDonkey-Server selbst keine Dateien zum Tausch anbieten, mussten sich die klagenden Rechteinhaber bei ihrer Argumentation auf das juristische Konstrukt der Störerhaftung stützen. Laut Urteil hat der Server-Betreiber "willentlich und kausal an der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt", ohne selbst Täter oder Teilnehmer zu sein. Spätestens nach der Abmahnung der Rechteinhaber habe er demnach Kenntnis von der Rechtsverletzung gehabt und hätte dann "wirksame Maßnahmen ergreifen" müssen, um diese künftig zu verhindern.
Gegenüber heise online erklärte IFPI-Sprecher Stefan Michalk, dass man nun insbesondere die Zugangsprovider in der Verantwortung sehe. Die juristischen Maßnahmen würden "nun in diese Richtung ausgebaut". Über die Störerhaftung könnte die Musikindustrie von Providern verlangen, den Zugang zu P2P-Angeboten technisch zu sperren. Entsprechende Bestrebungen von belgischen Urheberrechtsinhabern führten jüngst zu einem ersten juristischen Erfolg. (hob)