US-Bürgerrechtler fordern mehr Datenschutz bei Suchmaschinen

Die Organisation Center for Democracy and Technology (CDT) vergleicht in einem Bericht die geplanten Anonymisierungen von Suchanfragen der großen Anbieter, die den Aktivisten aber noch nicht weit genug gehen.

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Die US-Organisation Center for Democracy and Technology (CDT), die sich für den Erhalt der Bürgerrechte im digitalen Zeitalter einsetzt, hat die Bemühungen großer Suchanbieter um mehr Datenschutz als noch nicht ausreichend kritisiert. Die Betreiber sollten den Nutzer mehr Mittel in die Hände geben, die über sie gespeicherten Informationen zu reduzieren, empfehlen die Aktivisten in einem jetzt veröffentlichten sechsseitigen Bericht (PDF-Datei) zu "Search Privacy Practices: A Work in Progress". Auch noch so viel Selbstregulierung könne aber den Bedarf an einem "umfassenden Bundesgesetz zum Schutz der Privatsphäre der Verbraucher vor böswilligen Akteuren" nicht befriedigen, plädiert das CDT zugleich für eine zusätzliche gesetzliche Regulierung. Da die Konsumenten online immer mehr Daten austauschen, sei es an der Zeit, "die Datenschutzgesetze unserer Nation in einem einfachen, flexiblen Rahmenwerk zu harmonisieren".

Prinzipiell loben die Bürgerrechtler, dass sich die drei am häufigsten genutzten Suchanbieter – nach langen Jahren der letztlich unbegrenzten Aufbewahrung von Daten rund um Suchanfragen – jüngst selbst Limits auferlegt haben. "Wir hoffen darin ein Signal sehen zu können, dass ein neuer Wettbewerbsmarkt für den Schutz der Privatsphäre entsteht", heißt es beim CDT. Die geplanten Änderungen seien ans sich aber nur ein kleiner Schritt, den Nutzern die notwendige volle Bandbreite an Datenschutzmöglichkeiten an die Hand zu geben.

Mehrere Suchmaschinenbetreiber haben sich – unter anderem auf Druck von EU-Datenschutzbeauftragten – inzwischen Fristen für die Aufbewahrung personenbezogener Suchdaten wie IP-Adressen oder Cookies gesetzt. Microsoft liebäugelt dabei wie Google mit einer eineinhalbjährigen Datenvorhaltung, während Yahoo 13 Monate ins Auge gefasst hat. Das CDT weist aber darauf hin, dass die eigentlichen Suchbegriffe ohne persönlichen Bezug nach wie vor in der Regel unbefristet gelagert würden. Nachzubessern sei ferner bei der Entwicklungen von Regeln zur Ausbalancierung der Anforderungen der Werbekunden von Suchmaschinen, die möglichst auf eine personenbezogene Ansprache der Nutzer setzen, mit den Datenschutzbedürfnissen der Surfer.

Auch deutsche Bürgerrechtler haben unlängst gegen den nach wie vor großen Datenhunger der Suchmaschinen protestiert und sich dabei insbesondere an Google gewandt. Die IP-Adressen einschließende Datenspeicherpraxis des Suchmaschinenprimus erlaube es, jeden Klick und jede Sucheingabe seiner Nutzer über Monate hinweg personenbezogen nachzuvollziehen, monierte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Die Selbstregulierungsmaßnahmen des Betreibers und seiner Konkurrenten zur Reduzierung persönlicher Informationsbestände und von Nutzerprofilen seien noch "vollkommen unzureichend", sodass auch hierzulande oder auf europäischer Ebene die Gesetzgeber gefragt seien. (Stefan Krempl) / (jk)