3...2...1...und raus

Nur zwei Wochen nach dem Start ihres Pilotprojekts zum Verkauf von eingezogenen Wertgegenständen über eBay hat die Justiz Sachsen-Anhalts den "Super-GAU" erlebt: Das Online-Auktionshaus sperrte am Wochenende das Verkäufer-Konto "justiz-magdeburg".

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die Justiz Sachsen-Anhalts ist nur zwei Wochen nach dem Start ihres Pilotprojekts zum Verkauf von eingezogenen Wertgegenständen bei eBay über Tücken in den Verfahrensabläufen des Online-Auktionshauses gestolpert. "Wir hatten am Samstag den Super-GAU", erklärt die Sprecherin des Justizministeriums, Ute Albersmann, gegenüber heise online. Denn das Verkäufer-Konto "justiz-magdeburg", unter dem die Staatsanwaltschaft Magdeburg seit dem 20. August zunächst sieben Schmuckstücke angeboten hatte, war plötzlich gesperrt. Auf der "Mich"-Seite wurde mitgeteilt, dass der Verkäufer "kein angemeldetes eBay-Mitglied" mehr sei.

Wie sich inzwischen herausgestellt hat, war der Grund für die Sperrung ein nicht zustellbarer Brief von eBay. Der für die Durchführung der Auktionen zuständige Rechtspfleger hatte die Magdeburger Staatsanwaltschaft offenbar als sogenanntes "Geprüftes Mitglied" anmelden wollen. Laut eBay signalisiert man mit diesem Status, dass man als besonders vertrauenswürdig gilt. Geprüft wird dabei unter anderem die angegebene Kontaktadresse. eBay verschickt zu diesem Zweck einen Bestätigungscode per Post an die Adresse des Kontoinhabers. Den Brief mit dem Code, der später auf einer eBay-Seite eingegeben werden muss, händigt der Postbote aber erst aus, wenn sich der Empfänger per PostIdent-Verfahren ausgewiesen, also seinen Personalausweis oder Reisepass vorgezeigt hat.

Angesichts der Angaben, wonach "das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Justizministerium des Landes Sachsen-Anhalt, dieses vertreten durch den Generalstaatsanwalt in Naumburg, dieser vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Magdeburg" für das Verkäuferkonto "justiz-magdeburg" verantwortlich zeichnet, kann man sich geradezu bildhaft vorstellen, wie der Postbote auf der Suche nach dem richtigen Empfänger für den Brief durch die Behörde geeilt sein muss. Weil aber niemand den Brief mit dem Code in Empfang nehmen wollte, schickte er das Schreiben schließlich mit dem Vermerk "Unzustellbar" an eBay zurück. Und das Online-Auktionshaus sperrte nach Ablauf der zweiwöchigen Frist für die Eingabe des Bestätigungscodes am Samstag kurzerhand das Konto.

Inzwischen sei der Sachverhalt aber mit eBay geklärt, erläutert Ministeriumssprecherin Albersmann. Seit etwa 14:00 Uhr am heutigen Montag sei das Verkäufer-Konto "justiz-magdeburg" wieder aktiv. Allerdings müssten die zum Zeitpunkt der Sperrung noch nicht beendeten Auktionen noch einmal gestartet werden. Von den sieben Schmuckstücken, die bislang eingestellt wurden, haben zwei bereits einen Abnehmer gefunden. Darunter ein Goldring mit drei Diamant-Brillanten, der für 420,99 Euro versteigert wurde. Der Artikel, dessen Wert ein öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator und Sachverständiger auf 750 Euro taxiert hatte, wurde insgesamt 3.695 Mal angesehen und verzeichnete 33 Gebote.

Vom Verkauf sogenannter Verfalls- und Einziehungsobjekte über eBay erhofft sich das Justizministerium höhere Erlöse für die Landeskasse als bei herkömmlichen Versteigerungen. Verfall und Einziehung werden bei Strafverfahren durch den Richter angeordnet. Ziel des Verfalls ist die Abschöpfung von Vermögensvorteilen aus Straftaten zum Beispiel in Fällen von Rauschgifthandel. Eingezogen werden kann, was durch die Straftat hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen ist und dem Straftäter gehört. Ansprüche Dritter, so zum Beispiel bei Diebstahl, gehen in jedem Fall vor. Im Jahr 2006 stellten die Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt bei 80 betroffenen Vermögen durch Einziehung und Verfall Vermögen im Wert von insgesamt über 2,6 Millionen Euro sicher. (pmz)