Mobilcom-Prozess: Korruptionsvorwurf gegen Staatsanwalt

Im Strafverfahren gegen den früheren Mobilcom-Chef Gerhard Schmid hieß es von der Verteidigung, der Staatsanwalt habe in einem anderen Verfahren gegen Schmid die Unterstützung der Anwälte von France Telecom in Anspruch genommen.

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  • dpa

Im Strafverfahren gegen den früheren Mobilcom-Chef Gerhard Schmid hat die Verteidigung vor dem Landgericht Kiel der Staatsanwaltschaft Korruption und Befangenheit vorgeworfen. Staatsanwalt Axel Goos habe in einem anderen Verfahren gegen Schmid die Unterstützung der Anwälte von France Telecom in Form eines 25 Seiten umfassenden Gutachtens in Anspruch genommen, sagte Verteidiger Erich Samson. "Es ist ungeheuerlich, dass sich ein Staatsanwalt die Arbeit erspart", betonte er. Normalerweise koste eine solche Hilfe viel Geld. Die Kieler Staatsanwaltschaft wollte zu dem Vorwurf keine Stellung nehmen.

Nach Informationen der dpa hat die Verteidigung Schmids bereits die Börsenaufsicht SEC informiert, die einen solchen Vorwurf offenbar als "sehr ernst" einstuft. Der Insolvenzverwalter von Schmid hat gegen den früheren Großaktionär France Telecom Schadenersatzklage in Höhe mehrerer Milliarden Euro eingereicht, da sich die Franzosen 2002 als Hauptfinanzierer aus dem Büdelsdorfer Unternehmen zurückgezogen haben. Die Mobilcom geriet im weiteren Verlauf in eine finanzielle Schieflage, und Schmid meldete Privatinsolvenz an. Der Prozess soll am 19. September vor dem Landgericht Frankfurt beginnen.

Die Verteidigung beantragte zudem, weitere prominente Zeugen vorzuladen. Unter anderem soll der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, Josef Ackermann, vor dem Landgericht bezeugen, dass Schmid im April 2002 nicht zahlungsunfähig war, sondern seine sämtlichen Kreditverpflichtungen hätte erfüllen können. Die Staatsanwaltschaft wirft Schmid vor, zu diesem Zeitpunkt Firmenanteile ins Ausland transferiert und damit eine Bankrotthandlung begangen zu haben. Die Landesbank Sachsen hatte zuvor vergeblich versucht, einen Titel in Höhe von 20 Millionen Euro gegen Schmid zu vollstrecken.

Der Mobilcom-Gründer habe damals seine als Sicherheit für die Kredite hinterlegten Aktien nicht verkaufen wollen, erklärte die Verteidigung. Schmid habe befürchtet, der Großaktionär France Telecom werde die Gelegenheit nutzen, um aus der gemeinsamen UMTS-Technologie auszusteigen und damit sowohl das Unternehmen als auch 2200 Arbeitsplätze in Büdelsdorf zu gefährden. (dpa) / (jk)