Wahlmaschinenhersteller Nedap ist in der Haftungsfrage gesprächsbereit

Die Stadt Köln ist zuversichtlich, die 364 bei einem Brand zerstörten Wahlcomputer ersetzt zu bekommen.

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Von
  • Richard Sietmann

Die Stadtverwaltung Köln ist zuversichtlich, nicht auf dem Schaden sitzenzubleiben, der ihr durch den Totalverlust von 364 Wahlcomputern entstanden ist. Der niederländische Hersteller Nedap hat jetzt offenbar eingelenkt und ist nun gesprächsbereit. "Wir sind im Moment guter Dinge, dass es nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt", erklärte der stellvertretende Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung, Hubertus Tempski, auf Anfrage gegenüber heise online. Die Haftungsfrage sei eigentlich "eine relativ klare Geschichte: Die Geräte sind in deren Obhut verbrannt, und dafür müssen sie Ersatz leisten – wir sehen hier wenig Spielraum".

Die Wahlcomputer waren im Juli einem Brand in einer Lagerhalle am Nedap-Firmensitz in Eiberg bei Utrecht zum Opfer gefallen. Dort sollten sie mit einer neuen Software-Version versehen werden. Dem Vernehmen nach bestätigte sich der Verdacht auf Brandstiftung nicht, und die Staatsanwaltschaft Utrecht stellte entsprechende Ermittlungen ein. Unter Berufung auf "Höhere Gewalt" hatte Nedap, wie gemeldet, die Haftung für den auf 1,5 Millionen Euro geschätzten Schaden zunächst abgelehnt. Daraufhin schaltete das Kölner Rechtsamt einen Fachanwalt für niederländisches und deutsches Recht ein.

Für Schadensersatzleistungen gilt der Grundsatz, dass sie den Verlust in gleicher Menge und Qualität auszugleichen haben. Die Beschaffung von 364 gebrauchten Geräten dürfte dem Unternehmen jedoch keine Mühe bereiten: Nachdem das Innenministerium des Nachbarlandes kürzlich angekündigt hat, den Nedap-Maschinen aufgrund von Sicherheitsrisiken die Zulassung zu entziehen, werden bei den holländischen Gemeinden nun knapp 8300 erworbene oder gemietete Wahlcomputer entbehrlich. Ob die Ersatzgeräte in Köln tatsächlich noch gebraucht werden, wenn sie dort eines Tages eintreffen sollten, steht allerdings auf einem anderen Blatt. Das Bundesverfassungsgericht hat über die Wahlprüfungsbeschwerde wegen der Verwendung von Nedap-Wahlcomputern zur Stimmabgabe bei der letzten Bundestagswahl noch nicht entschieden; der Spruch aus Karlsruhe wird Anfang kommenden Jahres erwartet. (Richard Sietmann) / (jk)