Klage gegen Microsoft und Best Buy wird weiterverhandelt
Das oberste US-Gericht weist einen Einspruch Microsofts gegen die Zulassung einer Sammelklage gegen das Unternehmen wegen angeblich unlauterer Geschäftspraktiken ab.
Der Supreme Court, das oberste Gericht der USA, hat den Einspruch Microsofts gegen die Zulassung einer Sammelklage wegen angeblich betrügerischer und unlauterer Geschäftspraktiken abgelehnt (PDF-Datei). In dem Fall geht es um eine 2003 eingereichte Klage des US-Bürgers James Odom gegen den Softwarehersteller und den Einzelhändler Best Buy. Diese kann nun vor einem Gericht der unteren Instanz weiterverhandelt werden.
Odom hatte sich darüber beschwert, dass die Beklagten in den Jahren 2000 bis 2004 für Internetzugänge der Microsoft-Tochter MSN mit einer kostenlosen "Schnupperphase" von bis zu einem Jahr geworben hatten, diese auf CD oder im Bundle mit Computern vertrieben. Wenn ein registrierter Nutzer nicht gekündigt hatte, habe er von MSN nach Ablauf der Probierzeit Rechnungen erhalten, auch wenn er den Dienst nicht beansprucht habe.
Vor dem Supreme Court stand Microsoft die US-amerikanische Chamber of Commerce zur Seite. Sie begründete ihre Unterstützung damit, der der Klage Odoms zugrunde gelegte Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act werde in Zivilverfahren inflationär angewendet. Das Gesetz solle der Bekämpfung der organisierten Kriminalität dienen, nicht aber gegen legale Unternehmen. (anw)