Hessen hält Entscheidung über Wahlcomputer-Einsatz offen

Hieß es im September noch, man habe keine Zweifel am Einsatz der umstrittenen Nedap-Geräte bei der Landtagswahl am 27. Januar, will das Hessische Innenministerium nun zunächst die Ergebnisse einer Prüfung auf Bundesebene abwarten.

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Von
  • Richard Sietmann

Das hessische Innenministerium hat noch keine Entscheidung über den Einsatz softwaregesteuerter Wahlmaschinen bei der Landtagswahl am 27. Januar getroffen. Man warte die Ergebnisse einer Prüfung durch das Bundesinnenministerium ab, erklärte ein Behördensprecher am heutigen Montag in Wiesbaden gegenüber dpa. Nach Angaben des Ministeriums planen derzeit nur zehn Kommunen den Einsatz der Wahlcomputer des niederländischen Herstellers Nedap Election Systems.

Bei der Kommunalwahl im März 2006 hatten 13 Kommunen insgesamt 306 Wahlmaschinen eingesetzt, an denen etwa 181.000 Hessen ihre Stimme abgaben. Doch seit dem Nedap-Hack im Oktober 2006 hat sich die Einschätzung der Risiken einer automatisierten Wahlmanipulation weithin geändert: Die holländische Regierung kündigte kürzlich den Entzug der Zulassung für die bauartgleichen Geräte in dem Nachbarland an, und hierzulande hat das Bundesverfassungsgericht über die Wahlprüfungsbeschwerde wegen des Einsatzes der Nedap-Wahlcomputer im September 2005 umfangreiche Stellungnahmen eingeholt, in der Sache aber noch nicht entschieden.

Nach Angaben des hessischen Innenministeriums hat die Herstellerfirma nach dem Nedap-Hack die Programmierung geändert und zusätzliche Sicherheitsvorrichtungen angebracht. Deshalb sei für die Apparate nun eine neue Bauartzulassung des Bundesinnenministeriums erforderlich. Nach der vor zwei Jahren erlassenen hessischen Landeswahlgeräteverordnung (WahlGV) hat die hessische Regierung in dieser Frage ihre Kompetenz nach Berlin abgegeben und die Zulassung für Landeswahlen an die Bauartzulassung auf Bundesebene gekoppelt. Danach gelten "Wahlgeräte einer Bauart, die das Bundesministerium des Innern für Europa- oder Bundestagswahlen zugelassen hat", auch für die Wahlen und Abstimmungen in Hessen als zugelassen.

Die Zulassung allein genügt jedoch nicht: Entsprechend den Regelungen auf Bundesebene muss das Innenministerium in Wiesbaden zusätzlich vor jeder Wahl die Verwendung der Geräte genehmigen, wie es die Landeswahlgeräteverordnung vorsieht. Anfang September hatte das Ministerium noch keine Zweifel am Einsatz der umstrittenen Geräte aufkommen lassen. Inzwischen schätzt man die Möglichkeit, dass Bürger vor dem Hintergrund der schwebenden Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts erfolgreich gegen eine Verwendungsgenehmigung klagen könnten, offenbar etwas anders ein. (Richard Sietmann) / (pmz)