Videoüberwachung im Taxi: Flop in Wien, Rechtsunsicherheit in Deutschland
Obwohl die österreichische Datenschutzkommission im September die Einrichtung von Videoüberwachungsanlagen in Taxis erlaubt hatte, machen Wiener Taxiunternehmer kaum Gebrauch davon. In Deutschland ist die Rechtslage unterdessen unklar.
Im September hatte die österreichische Datenschutzkommission die Einrichtung von Videoüberwachungsanlagen in Taxis genehmigt. Ziel der umstrittenen Fahrgastüberwachung sollte nicht nur die Abschreckung, sondern auch die Aufklärung von Überfällen und Vandalismus sein. Doch in den rund 4.000 Wiener Taxis sind die Videosysteme bislang kaum zu finden. Österreichischen Medien zufolge hat bislang erst ein einziger Taxiunternehmer in der Millionenstadt Aufnahmegeräte in seine Wagen einbauen lassen.
Grund sei vor allem der hohe Preis, heißt es beim ORF. Pro System sei mit Unkosten in Höhe von etwa 540 Euro zu rechnen. Insbesondere bei Unternehmern mit vielen Autos sei offenbar die Bereitschaft gering, zusätzliches Geld in das Sicherheitssystem zu investieren. Ein anderes erst kürzlich eingeführtes System komme dagegen deutlich besser an: Rund 500 Taxi-Chauffeure würden sich inzwischen von der Polizei per SMS vor verdächtigen Personen warnen lassen. Allerdings sei dies noch nicht nötig gewesen.
In Oberösterreich wird laut ORF derweil eine Technik getestet, die dem zahlenden Kunden wohl am wenigsten gefallen dürfte. Hier wird von jedem Fahrgast automatisch ein Foto gemacht und an die Taxizentrale übermittelt. Der Geschäftsführer der größten Wiener Taxifunkzentrale will das System künftig auch in der Hauptstadt einsetzen. Probleme beim Datenschutz sieht er nicht.
In Vorarlberg hoffen Taxiunternehmen unterdessen auf finanzielle Unterstützung von der Landesregierung bei der Anschaffung von Videoüberwachungsanlagen. Einem Bericht des deutschen Branchenblatts taxi heute zufolge haben bereits zahlreiche Betriebe einen entsprechenden Förderantrag gestellt und hoffen darauf, dass der Kauf einer Überwachungsanlage ab 2008 mit 100 Euro vom Land bezuschusst wird.
Hierzulande könne der Einbau solcher Überwachungsanlagen jedoch zu datenschutzrechtlichen Problemen führen, warnt taxi heute. Die "Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen" sei in § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes zwar geregelt, gebe aber keine Rechtssicherheit. Eine genaue Aussage zum rechtmäßigen Einsatz von Videoüberwachungsanlagen in Taxis hätten weder der Datenschutzbeauftragte des Bundes noch die für die Ausführung zuständigen Länder machen können.
Während etwa der Datenschutzbeauftragte von Hamburg geäußert habe, er gehe nicht davon aus, dass solche Systeme in der Hansestadt überhaupt im Einsatz seien, habe sein Berliner Kollege gesagt, Videokameras in Taxis seien grundsätzlich zulässig, solange die Daten nach dem Ausstieg des Fahrgastes unverzüglich gelöscht würden. Letztlich sei es nun Aufgabe der beiden Taxi-Bundesverbände, in gemeinsamen Gesprächen mit Polizei und den Datenschutzbeauftragten eine einheitliche Regelung für alle Bundesländer zum legalen Einsatz von Videoüberwachung im Taxi zu finden, hält taxi heute fest. (pmz)