Zypries verteidigt Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries rechnet trotz teils massiver Kritik mit der Verabschiedung des Gesetzes zur verdachtsunabhängigen Speicherung der Telefon- und Internetverbindungsdaten in der kommenden Woche im Bundestag.

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Von
  • JĂĽrgen Kuri

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) rechnet trotz teils massiver Kritik mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung in der kommenden Woche im Bundestag. "Ich denke, wir werden eine Mehrheit bekommen", sagte Zypries am heutigen Mittwoch im ARD-Morgenmagazin. Zypries verteidigte laut dpa zugleich den Gesetzentwurf, der Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, für sechs Monate flächendeckend und verdachtsunabhängig die Telefon- und Internetverbindungsdaten zu speichern. Die Bundesregierung will dadurch den Strafverfolgungsbehörden notwendige Mittel zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität an die Hand geben; die Regierung sei dabei über die EU-Vorgaben der Vorratsdatenspeicherung zur Terrorabwehr hinausgegangen, bemängelten etwa Vertreter von Carrier-Verbänden: Ermittler dürften beispielsweise nach dem Regierungsentwurf etwa auch zur Verfolgung von Surfern auf die Datenhalden zugreifen, wenn diese unzulässig Downloads urheberrechtlich geschützter Werke durchgeführt haben sollen.

Gegen den Entwurf, mit dem EU-Recht umgesetzt wird, hatte unter anderem der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) protestiert. Zuletzt hatte der SPD-Abgeordnete Jörg Tauss zumindest geringfügige Nachbesserungen angekündigt, um den Informantenschutz für Journalisten besser zu wahren.

"Wir speichern ja nicht den Inhalt der Gespräche", sagte Zypries nun in der ARD. "Wir speichern, wer mit wem gesprochen hat. Das speichern wir aber heute schon." Und auch heute schon bekämen die Ermittlungsbehörden nach einem entsprechenden Richterbeschluss zur Aufklärung von Straftaten Zugang zu diesen Daten. "So wird es in Zukunft auch sein. Die Daten werden nicht beim Staat gespeichert, sondern die Daten bleiben bei den Telekommunikationsunternehmen." Es werde auch nur gespeichert, dass jemand im Internet war, nicht, welche Seiten er aufgerufen hat.

Gegen den Regierungsentwurf hatten allerdings auch Sachverständige im Rahmen von gleich zwei parlamentarischen Anhörungen massive Bedenken vorgebracht. Bürgerrechtler und Rechtsexperten hatten bei den allgemeinen Regelungen zum Abhören der Telekommunikation insbesondere betont, dass die geplanten Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung sowie von Vertrauenspersonen nicht weit genug gehen. Einen Tag nach der Anhörung demonstrierten in Berlin rund 15.000 besorgte Bürger gegen das Gesetzesvorhaben und den "Überwachungswahn" in Staat und Wirtschaft. Für den 6. November sind bundesweit erneute Protestkundgebungen unter der Federführung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung geplant.

Die Vorratsdatenspeicherung und den damit einhergehenden Paradigmenwechsel beim Datenschutz schätzten zudem Datenschützer ebenso wie Unternehmensvertreter als verfassungswidrig ein. Bei einer Massenklage, die der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiiert hat, wollen sich tausende Bürger beteiligen: Knapp 7000 dafür notwendige schriftliche Vollmachten seien bereits eingegangen, erklärte der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern am gestrigen Dienstag.

Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:

(jk)