Viele Beschwerden gegen No-Fly-Liste mit Terrorverdächtigen

Auch die EU will mit einem PNR-System ein Risikoprofil von Flugreisenden erstellen, von Auskunftsrechten Betroffener ist keine Rede. Gegen die Listen des US-Department of Homeland Security häufen sich derweil die Beschwerden wegen fälschlicher Aufnahme.

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Von
  • Florian Rötzer

Auch die EU dürfte, geht es nach der EU-Kommission, bald nicht nur nach dem Vorbild der USA ein System zur Überwachung der Flugpassagierdaten einrichten, sondern mit der geplanten Risikobewertung von Personen auch eine europäische Liste von Terrorverdächtigen erstellen. In den USA nähert sich die Masterliste, aus der die No-Fly-Liste abgeleitet wird, mit schnellen Schritten einem Umfang von einer Million Namen. Jeder Name entspricht aufgrund unterschiedlicher Schreibweisen nicht unbedingt einer Person, was zudem für viele Irrtümer sorgt. Wer auf der Liste steht, wird an den Kontrollen im Flughafen genauer überprüft und in der Regel am Betreten des Flugzeugs oder dem Überschreiten von Landesgrenzen gehindert. Das plant EU-Kommissar mit den Personen, die als riskant eingestuft wurden, ebenfalls.

Seit Februar hat die dem Department of Homeland Security unterstellte Transportation Security Administration (TSA) das Traveler Redress Inquiry Program (TRIP) eingerichtet. An diese Stelle können sich die Menschen wenden, die aufgrund der Eintragung ihrer Namen in der Liste fälschlicherweise Schwierigkeiten bekommen hatten. Bislang haben sich über 15.000 Menschen beschwert, die verlangen, aus der Liste wieder ausgetragen zu werden. Unter den laut den Beschwerden fälschlich aufgenommenen Personen sind auch Säuglinge und Greise, die aufgrund ihrer Namen oder einer Namensverwechslung auf die Liste geraten sind.

Die Behörde ist nun nicht mehr nur durch die schiere Zahl der angeblichen Terrorverdächtigen auf der Liste überwältigt, sondern auch durch die vielen Beschwerdesteller. Monatlich melden sich 2.000 Menschen, sodass sich nun bereits eine lange Warteschlange gebildet hat und die Behörde die Beschwerden nicht mehr in den vorgesehenen 30 Tagen bearbeiten kann, sondern dafür schon 44 Tage notwendig sind. Erst ab nächstem Jahr will die zuständige TSA zu den Namen auch das Geburtsdatum einführen, wodurch allerdings nur einige Fehler beseitigt werden. Am Vorstoß der EU-Kommission wurde bereits bemängelt, dass diese für das geforderte PNR-System bsilang keine Datenschutzregelungen vorgesehen hat. Von Auskunftsrechten der Betroffenen ist bislang auch keine Rede. (fr)