US-Gericht erklärt Patentklage gegen Microsoft für nichtig

Im Verfahren eines Patentverwalters gegen Microsoft haben die Geschworenen für den Softwareriesen geurteilt und das fragliche Patent für ungültig erklärt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 66 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Softwareriese Microsoft konnte sich vor Gerichten gegen eine Klage eines Patentverwalters behaupten, der für eine angebliche Patentverletzung in Windows XP 2,50 US-Dollar pro verkaufter Kopie des Betriebssystems forderte. Der Kläger Acceleration Software International hatte argumentiert, XP verletze mit Methoden zur Beschleunigung des Bootvorgangs das US-Patent 5,933,630, das Acceleration 1999 erhalten hatte. Das Patent beschreibt ein Verfahren zur Beschleunigung des Programmstarts, indem Festplattenzugriffe beim ersten Hochfahren mitgeloggt und bei weiteren Starts die notwendigen Daten anhand des Logs in den RAM Cache geladen werden. Microsoft hatte dagegen argumentiert, dieses Verfahren nicht einzusetzen.

In dem Verfahren, bei dem es für Microsoft nach eigener Schätzung um eine Summe zwischen 600 und 900 Millionen US-Dollar ging, urteilte die Jury nun gegen die Kläger. Microsoft habe das fragliche Patent nicht verletzt. Darüber hinaus erklärten die Geschworenen das Patent für insgesamt ungültig, weil das beschriebene Verfahren zum Zeitpunkt der Anmeldung schon existiert habe (Prior Art). Ein später Antrag, die Klage auch auf Vista auszudehnen, hatte das Gericht zuvor abgelehnt. Der Richter muss zudem noch über eine Eingabe Microsofts entscheiden, die dem Kläger vorwirft, die bereits existierende Technik bei der Patentanmeldung bewusst verschwiegen zu haben.

Hinter dem Kläger Acceleration Software International steckt die ehemals als Streamingspezialist und jetzt als berüchtigter Patentverwerter bekannte Acacia-Gruppe, die das Patent 1999 erhalten und dafür eigens die Tochtergesellschaft Acceleration gegründet hatten. Die Gruppe kontrolliert insgesamt 84 US-Patente für verschiedenste Techniken sowie einige entsprechende internationale Schutzschriften. (vbr)