Niedersächsische Piratenpartei will Verfassungsbeschwerde gegen einheitliche Steuernummer einlegen

Das mit dem Jahressteuergesetz 2008 neu eingeführte Instrument trägt nach Ansicht der Kritiker alle Merkmale eines vom Bundesverfassungsgericht verbotenen "einheitlichen Personenkennzeichens"

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Von
  • Peter MĂĽhlbauer

Der niedersächsische Landesverband der Piratenpartei Deutschland plant eine Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung eines bundesweit einheitlichen Personenkennzeichens in Form der sogenannten "Steuer-ID". Diese will er bis Ende des Jahres zusammen mit "anderen potenziellen Beschwerdeführern" gemeinsam ausarbeiten.

Mit der "Verordnung zur Ă„nderung der Steueridentifikationsnummerverordnung" vom 10.5.2007 (PDF) und dem "Jahressteuergesetz 2008" (PDF) soll eine 11-stellige, bis 20 Jahre nach dem Tod gĂĽltige Steuernummer eingefĂĽhrt werden.

Für diesen Einfall bekam Bundesfinanzminister Steinbrück dieses Jahr bereits den "Big Brother Award" in der Sparte Politik. In der Begründung dazu wurde ausgeführt, dass er mit der einheitlichen Nummer, die auch von anderen Behörden als Ordnungsnummer und damit als generelles Identifikationsmerkmal verwendet werden kann, die "Grundlage für ein zentrales Bundesmelderegister" schafft, das dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zufolge einer weitgehenden faktischen Beseitigung der verfassungsrechtlich geforderten "informationellen Gewaltenteilung" entspräche.

Die niedersächsische Piratenpartei sieht diese Regelung "in klarem Widerspruch" zum Volkszählungsurteil, in dem das Bundesverfassungsgericht befand: "Eine solche [verbotene] Maßnahme wäre zum Beispiel die Einführung eines einheitlichen, für alle Register und Dateien geltenden Personenkennzeichens oder dessen Substituts. Dies wäre aber gerade ein entscheidender Schritt, den einzelnen Bürger in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren."

Laut Tobias Dorfmüller, dem Vorsitzenden des niedersächsischen Landesverbandes der Piratenpartei, ist das neue zentrale Register darüber hinaus "für das Wahrnehmen der Belange der Finanzämter gänzlich unnötig". Der vom Finanzministerium als Argument genannte Bürokratieabbau dient Dorfmüllers Ansicht nach lediglich als "Deckmantel" für den Abbau der informationellen Selbstbestimmung. (pem)