Branche attackiert das iPhone-Verkaufsmodell [Update]

T-Mobile muss sich mit einer einstweiligen Verfügung von Konkurrent Vodafone und einer Beschwerde des Serviceproviders Debitel auseinandersetzen. Trotz eines klaren Verbots des Hamburger Landgerichts soll der Verkauf weitergehen, unklar ist nur, wie.

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Die Mobilfunksparte der Telekom wehrt sich gegen die juristische Attacke des Konkurrenten Vodafone. Die Nummer Zwei des deutschen Mobilfunkmarktes hatte eine einstweilige Verfügung (Az.: 315 O 923/07) gegen das Vertriebskonzept des iPhones erwirkt. T-Mobile werde gegen die Verfügung Einspruch einlegen, teilte das Unternehmen am heutigen Dienstag in Bonn mit. Man werde sich an die Auflagen des Gerichts halten, der Verkauf des iPhones gehe unterdessen weiter. Doch hält sich der Bonner Netzbetreiber eine Schadensersatzforderung gegen die Düsseldorfer ausdrücklich vor – "in maximaler Höhe". Gleichzeitig prüft die Bundesnetzagentur eine Beschwerde des Serviceproviders Debitel, der in dem Vertriebsmodell einen Verstoß gegen die Lizenzauflagen für Netzbetreiber sieht.

Mit dem Widerspruch will T-Mobile die Rechtsgrundlage geklärt wissen. Vodafone hatte die einstweilige Verfügung am Montag zustellen lassen und am Abend bekannt gegeben. Die Kritik von Vodafone richtet sich dabei vor allem gegen das SIM-Lock, das den Betrieb des iPhones in anderen Netzen verhindert, sowie gegen die Vertragsbindung, obwohl der Preis von 399 Euro nicht subventioniert wird. Darüber hinaus kritisierte Vodafone-Chef Friedrich Joussen die Umsatzbeteiligung, die T-Mobile an Apple zahle. Dieses Geschäftsmodell sei neu, ein "Sündenfall" der den Markt verändere und müsse deshalb gerichtlich geklärt werden. Vodafone war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Das Landgericht Hamburg hatte T-Mobile per Verfügung im Eilverfahren untersagt, das iPhone nur in Verbindung mit einem Mobilfunkvertrag mit zweijähriger Laufzeit und mit einem SIM-Lock anzubieten. Der von T-Mobile angekündigte Einspruch ist am Dienstagnachmittag noch nicht bei Gericht eingegangen, bestätigte eine Sprecherin gegenüber heise online. Im Falle eines Widerspruchs werde das Gericht angesichts der Eilbedürftigkeit einen schnellen Termin für eine mündliche Verhandlung anberaumen, um über die EV zu entscheiden.

T-Mobile wird in jedem Fall auf die Verfügung reagieren müssen. Bis zu einer Entscheidung in der mündlichen Verhandlung steht die Order des Hamburger Gerichts. T-Mobile prüfe die Angelegenheit derzeit noch, erklärte ein Sprecher des Unternehmens. In welcher Form die Bonner die Auflagen erfüllen werden, ist unterdessen noch nicht klar. Denkbar ist ein Verkauf des iPhones auch ohne Vertrag und SIM-Lock, wie es in Frankreich gesetzlich vorgeschrieben ist.

[Update: Inzwischen bestätigte ein T-Mobile-Sprecher gegenüber dpa solche Überlegungen. Das bisherige Vertriebsmodell könnte geändert und das Apple-Handy ohne Vertragsbindung und elektronische Sperre angeboten werden, sagte er der Nachrichtenagentur. Eine Entscheidung solle am Mittwoch fallen.]

Auch hierzulande gibt es Bestimmungen, die den exklusiven Verkauf von Geräten bei einem Netzbetreiber verbieten, meint der Serviceprovider Debitel. Die Stuttgarter berufen sich auf die GSM-Mobilfunklizenz, unter der Netzbetreiber operieren. Diese verlangen nach Ansicht von Debitel, dass Teilnehmern der Wechsel in Mobilfunknetze anderer Betreiber und zu Diensteanbietern ermöglicht werden muss. Durch die von T-Mobile und Apple für die deutsche Version des Geräts vereinbarten Schutzmechanismen könnten Kunden aber weder das Netz noch zu einem Provider wechseln.

Bereits Mitte Oktober hatte Debitel T-Mobile diesen angeblichen Verstoß gegen die Auflagen bei der Bundesnetzagentur angezeigt. "Uns liegt eine Beschwerde wegen der Exklusivvereinbarung vor", bestätigte ein Behördensprecher gegenüber dpa-AFX, T-Mobile sei um Stellungnahme gebeten worden. Die Anhörungsfrist läuft nach Angaben von Debitel nun noch bis zum morgigen Mittwoch.

T-Mobile hatte sich im Wettstreit der Netzbetreiber um das begehrte Apple-Handy durchgesetzt und am 9. November mit dem Verkauf des iPhones begonnen. Vodafone, zuvor auch an dem von Apple ausgeschriebenen Exklusivvertrag interessiert, will dem iPhone mit einem Samsung-Handy namens Qbowl im Weihnachtsgeschäft Paroli bieten.

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(vbr)