Bahn baut um - Telekom muss zahlen

Die Telekom hatte von der DB Netz AG insgesamt 182.650 Euro gefordert, weil nach dem Bau von Unter- und Überführungen an S-Bahnlinien Telekommunikationskabel neu gezogen werden mussten. Gibts nicht, befand jetzt der Hessische Verwaltungsgerichtshof.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 83 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die Deutsche Telekom hat im Rechtsstreit mit der DB Netz AG um die Erstattung von Kosten für die Neuverlegung von Telekommunikationskabeln nach Umbauten an S-Bahnlinien eine Niederlage vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel einstecken müssen. Das Bonner Unternehmen verlangte von der Bahn-Tochter insgesamt 182.650 Euro, weil nach dem Bau von Unter- und Überführungen an den S-Bahnlinien im hessischen Heusenstamm und Rodgau Kabel neu gezogen werden mussten.

Die DB Netz AG berief sich jedoch auf eine Vereinbarung noch zu Staatskonzern-Zeiten (damals Deutsche Bundesbahn und Deutsche Bundespost), wonach die Unternehmen Kosten für Umbauten selbst zu tragen hätten, wenn sie das Straßen- und Wegenetz für ihre Schienen beziehungsweise ihre Telekommunikationslinien kostenlos benutzen dürfen. Dem folgten die VGH-Richter: Auch wenn die Umbauten größer seien, entbinde dies die Telekom nicht von ihrer Pflicht. Die Modernisierung einer Strecke sei völlig normal und Bestandteil der Vereinbarung. (pmz)