Hohe Geldbußen für Verkauf von Gewaltvideos an Jugendliche geplant
Bund, Länder und Gemeinden wollen einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen einführen. Der Verkauf von Tabak, Alkohol oder Gewaltvideos an Jugendliche soll danach mit bis zu vierstelligen Geldbußen geahndet werden.
Bei Verstößen gegen Jugendschutzbestimmungen drohen dem Handel künftig saftige Bußgelder. Dazu wollen Bund, Länder und Gemeinden einen Bußgeldkatalog einführen. Wie Verstöße im Straßenverkehr solle auch der Verkauf von Tabak, Alkohol oder Gewaltvideos an Jugendliche mit bis zu vierstelligen Geldbußen geahndet werden, sagte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) am Mittwoch in Berlin nach einem "Runden Tisch" mit allen beteiligten Verbänden und Organisationen. Bislang werden Verstöße nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
Testkäufe mit Jugendlichen zur Feststellung von Verstößen will von der Leyen nicht mehr bundesweit regeln, weil das Thema zu strittig sei. In sieben Bundesländern gibt es jedoch eine entsprechende Praxis. Sie soll auf Länderebene beibehalten werden. Bei dem Treffen der Jugend- und Familienminister wurde auch vereinbart, dass es Schwerpunktkontrollen in Gaststätten und Tankstellen geben soll. Sie sollen in bestimmten Wochen durchgeführt und zur Abschreckung auch vorher angekündigt werden.
Beim Einzelhandel und bei den Tankstellen soll dafür geworben werden, dass es akustische Signale an den Kassen gibt, wenn etwa Zigaretten oder Gewaltvideos mit Altersbegrenzung über den Ladentisch gehen. NRW-Familienminister Armin Laschet (CDU) warb erneut für Testkäufe mit Jugendlichen, die es in vielen Kommunen bereits gebe. "Schwarze Schafe" unter den Verkäufern müssten mit Sanktionen belegt werden. Von der Leyen will noch in diesem Jahr ihren Gesetzentwurf zum Jugendschutz ins Kabinett einbringen. Sie hatte ihn im Oktober zunächst zurückgezogen, als das Thema "Testkäufe" mit Jugendlichen vor allem bei den Parteien auf heftige Kritik gestoßen war. (dpa) / (pmz)