Verwaltungsvorschriften des Bundes online verfĂĽgbar

Die bisher den Beschäftigten der Bundesverwaltung vorbehaltene Datenbank mit den Verwaltungsvorschriften für alle obersten Bundesbehörden ist nun öffentlich zugänglich. Aufbau und Plege des Datenbestands übernimmt die juris GmbH.

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Von
  • Sven-Olaf Suhl

Die bisher den Beschäftigten der Bundesverwaltung vorbehaltene Datenbank mit den Verwaltungsvorschriften für alle obersten Bundesbehörden ist nun für die Öffentlichkeit unter www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de zugänglich. Die Datenbank ist als so genanntes "living document" angelegt, das heißt, dass die die eingestellten Dokumente fortlaufend aktualisiert werden. Sie orientiert sich in Layout und Aufbau an der bereits für die Allgemeinheit zugänglichen online zugänglichen Sammlung der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Aufbau und Plege beider Datenbestände übernimmt die Saarbrücker juris GmbH.

Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen, sondern interne Regelungen innerhalb der Verwaltungsorganisationen, die von übergeordneten Verwaltungsinstanzen oder Vorgesetzten an nachgeordnete Behörden oder Bedienstete erlassen werden. Da diese Vorschriften zum Beispiel Anweisungen zu Verwaltungs-Organisation, -Verfahren oder "richtiger Gesetzesauslegung" enthalten, betreffen sie zumindest indirekt auch Bürger oder Firmen.

Bei der nun öffentlich zugänglichen Datenbank handelt es sich nach Angaben des Bundesinnenministeriums um ein "rechtsbereinigtes Gültigkeitsverzeichnis": Verwaltungsvorschriften, die am Stichtag 1. Oktober 2006 nicht in die Datenbank aufgenommen worden waren, wurden pauschal aufgehoben, sofern sie keiner Ausnahmeregelung unterlagen. (ssu)