Anhörung zu neuem Google-Books-Vergleich im Februar

Der neue Einigungsvorschlag im Streit um Googles Buchsuche hat die vorläufige Zustimmung eines US-Bundesgerichts in New York gefunden. Bis zu einem neuen Anhörungstermin im Februar 2010 haben die Parteien nun Gelegenheit zur Stellungnahme.

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In dem Streit um Googles Buchsuche zwischen dem Suchmaschinenriesen und der Verlagsbranche hat ein US-Bundesrichter den neuen Einigungsvorschlag vorerst gebilligt. Der mit dem Verfahren betraute New Yorker Richter Denny Chin erteilte dem Vorschlag mit einer Anordnung vom Donnerstag seinen vorläufigen Segen und setzte einen neuen Anhörungstermin für den 18. Februar 2010 an. Bis Ende Januar haben interessierte Parteien nun erneut Gelegenheit, zu dem neuen Vergleichsvorschlag Stellung zu nehmen.

Hintergrund ist eine Klage von Verlagsunternehmen und Autorenverbänden gegen Googles Buchsuche. Der Rechtsstreit soll durch einen Vergleich beigelegt werden, dem das Gericht allerdings zustimmen muss. Ein erstes Abkommen von Oktober 2008 gab Google gegen Zahlung von 125 Millionen Dollar das Recht, Millionen Bücher von Universitäten und Büchereien einzuscannen und ins Netz zu stellen.

Da die Einigung auch urheberrechtlich geschützte Bücher umfasste, liefen internationale Verlage, teils mit Unterstützung ihrer Regierungen, Sturm. Auch Google-Wettbewerber wie etwa Amazon und das US-Justizministerium meldeten Einwände gegen die Vereinbarung an.

Richter Chin ordnete daraufhin eine Neufassung des Abkommens an, die die Streitparteien Mitte November vorlegten. Danach sollen nur noch urheberrechtlich geschützte Bücher in den Google-Katalog eingehen dürfen, die in den USA, Großbritannien, Australien oder Kanada veröffentlicht wurden. Auch der neue Vorschlag ist umstritten.

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(vbr)