Apple gewinnt zweite Patentklage gegen Motorola
Aufgrund eines Urteils des Landgerichts München I könnte Apple seinen Konkurrenten Motorola dazu zwingen, bestimmte Smartphones und Tablets zurückzurufen und sogar zu zerstören.
Das Landgericht München I hat am 1. März eine Entscheidung zugunsten von Apple verkündet, mit welcher das Unternehmen seinen Konkurrenten Motorola Mobiltity in Deutschland dazu zwingen könnte, bestimmte Android-Smartphones und das Tablet Xoom aus dem Handel zurückzurufen oder gar zu zerstören. Dies berichtet der Patentexperte Florian Müller in seinem Blog. Das Gericht sieht Apples Europäisches Patent mit der Nummer EP2059868 über ein "Tragbares elektronisches Gerät zur Foto-Verwaltung" in Teilen als verletzt an. Das Patent deckt ein gestenbasiertes Scrollverhalten bei Fotogalerien auf einem Touchscreen-Gerät ab.
Das Gericht sieht laut Müller eine Patentverletzung auf bestimmten Motorola-Geräten aber nur im "zoomed in"-Modus als gegeben an. Der "zoomed out"-Modus der angegriffenen Android-Fotogalerie ist laut Gericht nicht zu beanstanden. Da Apple beide Modi innerhalb der verwendeten Fotogalerien konkret angegriffen hatte, entschied das Landgericht Müller zufolge darauf, dass beide Parteien jeweils die Hälfte der Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen haben. Dennoch sei das Urteil ein Sieg für Apple. Schließlich könne der iPhone-Hersteller von der Entscheidung betroffene Geräte zurückrufen und sogar zerstören lassen.
Apple hatte im Sommer 2011 mit demselben EU-Patent bereits eine einstweilige Verfügung gegen Samsung in den Niederlanden erwirken können. Der südkoreanische Konzern änderte daraufhin mittels Softwareupdate die angegriffene Funktion und vermied so einen Verkaufsstopp verschiedener Galaxy-Smartphones – dieser Weg steht jetzt auch Motorola Mobility offen.
Apple und Motorola streiten sich derzeit weltweit um Patente. Im Vordergrund stehen dabei Erfindungen, die den hart umkämpften Smartphone- und Tablet-Markt betreffen. Der Streit wird dabei auch in Deutschland gleich vor mehreren Gerichten ausgetragen. Mitte Februar gewann Apple bereits eine erste Patentklage gegen Motorola vor dem Landgericht München. Motorola war demgegenüber durch zwei Urteile des Mannheimer Landgerichts in der Lage, kurzzeitig den Online-Verkauf bestimmter iPhone- und iPad-Modelle in Deutschland zu untersagen. Apple musste außerdem die Push-Mail-Funktion seines iCloud-Dienstes für iOS-Geräte in Deutschland abstellen. (lbe)