Apple verliert Rechtsstreit um iFone in Mexiko

Die betroffene Telekommunikationsfirma erwägt nun eine Gegenklage, um den Verkauf des iPhones in dem mittelamerikanischen Land zu verbieten.

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Bereits in einem früheren Verfahren hat ein Gericht Apples Antrag abgeschmettert, der mexikanischen Telekommunikationsfirma iFone den Gebrauch ihres Namens für bestimmte Services zu verbieten. Jetzt wurde auch ein erneuter Antrag abgewiesen. In der Konsequenz erwägt das mexikanische Unternehmen eine Gegenklage, um Apple den Verkauf des iPhones in Mexiko zu verbieten.

iFone hat seinen Markennamen bereits 2003 in der Klasse 38 für Telekommunikationsdienste angemeldet, vier Jahre vor Erscheinen des ersten iPhone. Schon seit dem Jahr 2009 bemüht sich auch Apple um die Namensrechte für diese Klasse, in der der US-Hersteller mit Diensten wie iMessage und FaceTime aktiv ist. Wegen Verwechslungsgefahr versucht Apple seitdem, den Namen iFone in dieser Klasse tilgen zu lassen, bislang vergeblich.

Ein Erfolg der geplanten Gegenklage erscheint jedoch fraglich, denn Apple besitzt auch in Mexiko die Namensrechte fürs iPhone in den Klassen 9 (Computer, Software, Kameras und Mobiltelefone) und 28 (Spielekonsolen), die allein für den Verkauf des Smartphones relevant sein dürften. ()