Assange kämpft vor Gericht erneut gegen Auslieferung

Mit neuen Anwälten versucht der Wikileaks-Chef, seine Auslieferung an Schweden in zweiter Instanz zu verhindern. Das Berufungsverfahren vor dem Londoner High Court wird am Mittwoch fortgesetzt.

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Von
  • Detlef Borchers

Vor dem High Court in London hat am Dienstag die Berufungsverhandlung über die Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange an die schwedische Justiz begonnen. Dem Australier, der sich derzeit auf Kaution in Großbritannien aufhält, werden in Schweden sexuelle Vergehen vorgeworfen. Ein schwedisches Gericht hatte einen europäischen Haftbefehl gegen Assange erwirkt, ohne jedoch bisher Anklage erhoben zu haben. In erster Instanz hatte ein britisches Gericht grünes Licht für die Auslieferung gegeben.

Für die Berufungsverhandlung hat Assange seine Verteidigung neu aufgestellt. Die Menschenrechts-Anwälte Gareth Pierce und Ben Emmerson verteilten zu Beginn der Verhandlung ein 73 Seiten starkes Papier und stützen ihre Verteidigung auf vier zentralen Argumente. Der Ansatz der Verteidigung in der ersten Instanz, dass Assange im Fall einer Auslieferung von den Schweden direkt in die USA abgeschoben und von der Todesstrafe bedroht sein könnte, wurde von den neuen Anwälten ersatzlos gestrichen.

Die Verteidigung argumentiert, dass es sich bei den sexuellen Handlungen Assanges mit zwei Schwedinnen entgegen der Darstellung der schwedischen Staatsanwaltschaft um harten, möglicherweise auch verachtenden ("disrespectful"), aber einvernehmlichen Sex gehandelt habe. Darüber hinaus weisen die Anwälte darauf hin, dass ein europäischer Haftbefehl nur greifen kann, wenn eine Anklage vorliegt. Dass drei Wochen nach Ausstellung des Haftbefehls noch keine Anklage erhoben worden sei, verstoße gegen die Regeln dieses nicht unproblematischen Rechtsinstruments.

Anders als in der ersten Verhandlungsrunde haben die neuen Anwälte nicht versucht, das schwedische Rechtssystem zu diskreditieren. Allerdings lieferten sie mit ihrem Hinweis, dass in Großbritannien und Schweden unterschiedliche Vorstellung von "rough sex" existierten, auch die Argumentation, dass der Fall vor einem schwedischen Gericht im Sinne der betroffenen Frauen besser aufgehoben sein könnte.

Die Berufungsverhandlung wird am Mittwoch mit dem Auftritt der Kronanwälte fortgesetzt, die das schwedische Auslieferungsbegehren verteidigen müssen. Beobachter gegen davon aus, dass auch diese Instanz dem Auslieferungsantrag zustimmt. Gegen die Entscheidung steht beiden Seiten die Möglichkeit der
Berufung beim Supreme Court offen. (vbr)