Autonomes Fahren: Rechtliche Grundlagen bis Ende Juli

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen fĂĽr automatisiertes Fahren dĂĽrften noch in dieser Legislaturperiode festgelegt werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 175 Kommentare lesen
Autonomes Fahren: Rechtliche Grundlagen bis Ende Juli

Alexander Dobrindt

(Bild: dpa)

Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa
Vom vernetzten zum autonomen Auto

Die Bundesregierung will zügig rechtliche Grundlagen für das automatisierte Fahren schaffen. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) werde dazu bereits Ende Juli den Entwurf für ein neues Straßenverkehrsgesetz vorlegen, schreibt das Handelsblatt "Es ist richtig, dass die Ressortabstimmung Ende Juli geplant ist", bestätigte ein Sprecher des Ministeriums.

Der zentrale Satz im Gesetzentwurf, der dem Handelsblatt vorliegt, findet sich dem Bericht zufolge im neuen Paragraf 1a: Demnach dürfen Fahrzeuge betrieben werden, "die für eine bestimmte Zeit und in bestimmten Situationen" die Kontrolle übernehmen. Künftig soll es erlaubt sein, "dass sich der Fahrzeugführer während der Fahrzeugführung mittels automatisierter Fahrfunktion vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugsteuerung abwenden darf".

Bedingung: Der Fahrer sitzt weiter am Lenkrad und am Bremspedal und bleibt "wahrnehmungsbereit", damit er "nach Aufforderung durch das automatisierte System" wieder übernehmen kann. Mit den Änderungen im Gesetz wird vom Fahrer ein "Mindestmaß an Aufmerksamkeit" erwartet. Was das konkret bedeutet, nach wie viel Sekunden der Fahrer reagiert haben muss, sollen im Streitfall Gerichte klären, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Kommt es zum Unfall, sollen Daten aus einer Blackbox bei Klärung der Ursachen helfen.

Autonome Autos kommen (28 Bilder)

Im Herbst 2015 stattete Tesla sein Model S per Software-Update mit einem Autopiloten aus.
(Bild: Tesla)

(anw)