Bayerischer SPD-Abgeordneter klagt gegen die Vorratsdatenspeicherung
Mit dem SPD-Landtagsabgeordneten Florian Ritter hat jetzt erneut ein Parteikollege von Bundesjustizminister Heiko Maas Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz zur Protokollierung der elektronischen Nutzerspuren eingelegt.
Mit Florian Ritter hat sich ein weiterer SPD-Volksvertreter in die Phalanx der Kläger eingereiht, die wegen der neuen Bundesvorschriften zur Vorratsdatenspeicherung bereits vor das Bundesverfassungsgericht gezogen sind. Der bayerische Landtagsabgeordnete beklagt in einer Erklärung der ihn vertretenden Anwaltskanzlei Wächter und Kollegen, dass die Vorratsdatenspeicherung die Überwachung der Bürger "unkontrolliert" ausweite.
"Schutzfunktionen ausgehebelt"
Ritter stört vor allem, dass der Bundestag es auch "sonstigen Sicherheitsbehörden der Länder" ermögliche, auf die auf Vorrat gespeicherten Verbindungs- und Standortdaten zuzugreifen. Die Bayerische Staatsregierung habe diesen Freibrief bereits für ein eigenes Gesetzesvorhaben genutzt, wonach das Landesamt für Verfassungsschutz auf die Informationen zugreifen können soll.
Auf diesem Weg würden "alle Schutzfunktionen ausgehebelt", die zu Recht das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof in früheren Urteilen gegen die Vorratsdatenspeicherung eingefordert hätten, führt Ritter aus. Der Geheimdienst dürfe anlasslos, ohne richterlichen Vorbehalt und ohne Chance für die Betroffenen, jemals über ihre Ausspähung in Kenntnis gesetzt zu werden, an die Informationen heran.
Es würden Daten aller an der Telekommunikation teilnehmenden Bürger gesammelt, "ohne dass die weit überwiegende Masse der Betroffenen auch nur mittelbar Anlass zur Strafverfolgung, zu präventiven polizeilichen Maßnahmen oder geheimdienstlicher Überwachung böten". Dies werde vielfach als "Umkehr der Unschuldsvermutung" gewertet. Die Vorratsdatenspeicherung sei unverhältnismäßig und beeinträchtige die "Unbefangenheit der Kommunikation", sodass die Meinungsfreiheit gefährdet sei.
"Unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre"
Ritter erkennt zwar an, dass der ebenfalls der SPD angehörende Bundesjustizminister Heiko Maas "erstmals den Versuch" unternommen habe, "einzelne Kritikpunkte von Verfassungsrichtern" und Gegnern der Vorratsdatenspeicherung aufzugreifen. Insgesamt handle es sich aber nach wie vor um einen "unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung".
Zuvor hatten bereits unter anderem der SPD-nahe Digitalverein D64, Berliner Abgeordnete der Grünen sowie der SPD, Rechtsanwälte und Journalisten sowie die FDP Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz eingelegt. Ein erster Eilantrag war in Karlsruhe nicht erfolgreich, was über den Ausgang der eigentlichen Klage aber nichts aussagt. Unter dem Dach der Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage wird eine weitere Beschwerde vorbereitet, auch der eco-Verband der Internetwirtschaft will klagen und nächste Woche Details dazu bekannt geben. (anw)