Bestandsdatenauskunft: Nutzerinformationen gefragt wie nie
Die Bundesnetzagentur hat im vergangenen Jahr 36,3 Millionen Bestandsdaten bei Telekommunikationsanbietern automatisiert abgefragt, 2011 waren es 34 Millionen gewesen. Die Piraten erwarten fĂĽr 2013 einen weiteren "Rekordwert".
Die Bundesnetzagentur hat im vergangenen Jahr bei Telekommunikationsanbietern 36,3 Millionen Informationen über Anschlussinhaber wie Name oder Anschrift automatisiert abgefragt und zahlreichen Behörden von Bund und Ländern zur Verfügung gestellt. 2011 waren es noch 34 Millionen gewesen. Dies meldet die Piratenpartei unter Berufung auf Statistiken der Regulierungsbehörde, die die Zahlen inzwischen bestätigt hat.
Die Piraten sprechen von einem Rekordwert, der mit der Einführung "neuer Schnüffelschnittstellen" für vergleichbare Abfragen durch Geheimdienste und Strafverfolger durch eine Anfang Juli in Kraft getretene Gesetzesänderung im laufenden Jahr wieder übertroffen werden dürfte. Hier zeige sich die Doppelmoral der Bundesregierung in der Kritik am NSA-Überwachungsskandal.
Die Bundesnetzagentur kann laut Paragraph 112 Telekommunikationsgesetz (TKG) jederzeit Informationen aus den Kundendateien der Betreiber automatisiert im Inland abrufen, wenn diese erforderlich sind für das Verfolgen von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten. Auskünfte daraus werden unter anderem Gerichten und Strafverfolgungsbehörden, den Polizeivollzugsbehörden des Bundes und der Länder für Zwecke der Gefahrenabwehr, Zollfahndern, Verfassungsschutzbehörden und Geheimdiensten sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erteilt.
Dazu kommt die Möglichkeit der sogenannten manuellen Bestandsdatenauskunft, die Paragraph 113 TKG regelt. Er gibt vor, unter welchen Bedingungen Ermittler von Bundesbehörden Nutzerinformationen bei Providern direkt abfragen dürfen. Nach der jüngsten Änderung dieser Norm durch den Gesetzgeber im Frühjahr werden von der Bestimmung erstmals auch dynamische IP-Adressen erfasst, nachdem das Bundesverfassungsgericht hier eine Regelungslücke gesehen und andere Bestimmungen der ursprünglichen Fassung als teils unvereinbar mit dem Grundgesetz eingeschätzt hatte.
Telekommunikationsfirmen dürfen nun seit Juli die Netzkennungen den Inhabern von Internetzugängen automatisiert zuordnen und dafür ins Fernmeldegeheimnis eingreifen. Berechtigte Behörden können zudem inzwischen mit richterlicher Genehmigung auf PINs, PUKs oder Passwörter zugreifen. Der Bundestag hat gleichzeitig klargestellt, dass eine solche Bestandsdatenabfrage allein "im Einzelfall zum Zweck der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben" gestattet ist. Provider mit mehr als 100.000 Kunden müssen eine "gesicherte elektronischer Schnittstelle" zur Auskunftserteilung bereithalten.
Die Piraten wollen dieses neue Überwachungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht stoppen. Sie monieren unter anderem, dass gerade Geheimdienste "in vielen Fällen einen Freibrief für Anfragen ohne begründete Verdachtsgrundlage" hätten und auch sonstige Behörden die Zugriffsmöglichkeiten millionenfach nutzten. Die Bundesländer haben gesonderte Bestimmungen zur manuellen Bestandsdatenauskunft verabschiedet, gegen die zum Teil auch bereits Klagen anhängig sind. (jk)