Betreiber von Racheporno-Webseite zu langer Haftstrafe verurteilt
Der Betreiber der Webseite ugotposted.com wurde bereits im Februar schuldig gesprochen. Nun steht das Strafmaß fest: Er muss für 18 Jahre in Haft.
![Richterhammer](https://heise.cloudimg.io/width/610/q85.png-lossy-85.webp-lossy-85.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/1/4/6/1/6/2/0/urn-newsml-dpa-com-20090101-140411-99-06422_large_4_3-01a8eb6791bd1728.jpeg)
(Bild: dpa, Friso Gentsch/Symbolbild)
Mit seinem Urteil blieb das Gericht in San Diego, Kalifornien, nur knapp unter der möglichen Maximalstrafe von 20 Jahren. Der Anklageschrift zufolge verdiente der 28-Jährige Kevin B. mit seinem "Geschäftsmodell" rund 30 000 US-Dollar: Er veröffentliche auf ugotposted.com intime Bilder von Frauen und Männern, die ihm von den Ex-Partnern aus Rache am Ende der Beziehung zur Verfügung gestellt wurde – jeweils inklusive Name, Alter, Wohnort und Link aufs Facebook-Profil. Gleichzeitig ermöglichte er es den Opfern, auf changemyreputation.com diese Bilder von der anderen Webseite löschen zu lassen – gegen Zahlung von 350 US-Dollar.
Bereits vor dem Schuldspruch, der auf Identitätsdiebstahl und Erpressung lautete, war Kevin B. zu einer Geldstrafe in Höhe von 385 000 US-Dollar wegen Kinderpornografie verurteilt worden: Einige der Opfer, die auf den Bildern zu sehen waren, waren minderjährig.
In dem Urteil kam nicht Kaliforniens erst im Oktober letzten Jahres erlassenes Racheporno-Gesetz zur Anwendung. Allerdings wurde bereits im Dezember ein 36-Jähriger in Los Angeles auf dessen Basis zu einem Jahr Haft und drei Jahren auf Bewährung verurteilt. Er hatte ein Oben-Ohne-Bild seiner Ex-Freundin auf der Facebook-Seite ihres Arbeitgebers gepostet und zudem gegen eine zuvor erteilte Unterlassungsverfügung verstoßen.
[Update 5.4. 22:00 Uhr: In einer früheren Fassung hieß es fälschlicherweise, dass in diesem Fall das Racheporno-Gesetz zum Tragen kam.] (mue)