Beweissicherung: NSA darf Verbindungsdaten nicht löschen
Weil sie als Beweismittel gegen die NSA infrage kommen, dürfen massenhaft gespeicherte Verbindungsdaten von US-Bürgern vorerst nicht gelöscht werden. Zuvor war die US-Regierung mit ihrem Antrag gescheitert, die Daten unbegrenzt aufbewahren zu dürfen.
Die NSA darf nicht wie geplant massenhaft gesammelte Verbindungsdaten von US-Bürgern löschen, weil diese als Beweismittel gegen den US-Geheimdienst dienen könnten. Das hat die Bürgerrechtsorganisation EFF (Electronic Frontier Foundation) vor einem US-Bundesbezirksgericht in San Francisco (Kalifornien) durchgesetzt, berichtet Bloomberg. Nun müssen die Datensammlungen mindestens bis zu einer Anhörung am 19. März aufbewahrt werden, wo dann über das weitere Vorgehen entschieden werde.
Der Anordnung ging demnach ein Antrag der US-Regierung voraus, die gesammelten Verbindungsdaten nicht nur maximal fünf Jahre, sondern unbegrenzt speichern zu dürfen. Das hatte das geheime US-Spionagegericht FISC (Foreign Intelligence Surveillance Court) abgelehnt, weil das die Privatsphäre der Überwachten zu stark verletze. Dass die fünf Jahre alten Verbindungsdaten nun nicht gelöscht werden, liegt an mehreren Klagen der EFF, die sich gegen die Massenüberwachung richten. Die Verbindungsdaten kommen hier als Beweismittel infrage und müssen dafür aufbewahrt werden. (mho)