Broadcasting Treaty: Schutzrechte für Sender bleiben ein Zankapfel

Seit 16 Jahren versuchen Rundfunksender, in der WIPO ein Abkommen für Schutzrechte für Ausstrahlungen auf die Beine zustellen. Nicht mal die Urheber-Lobby findet das gut.

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Von
  • Monika Ermert

Unter dem Dach der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) wird seit Jahren über ein Abkommen zum Schutz von Rundfunksendungen gestritten. Zum Treffen des für dieses "Broadcasting Treaty" zuständigen Ausschusses in dieser Woche in Genf rief WIPO-Direktor Francis Gurry die Mitgliedsländer auf, das geplante Abkommen entscheidend voranzubringen.

Über das "Broadcasting Treaty" wird seit 16 Jahren gestritten. Mit dem Abkommen wollen Rundfunksender eigene Schutzrechte für Ausstrahlungen etablieren. Die Sender wollen so selbst gegen die "Signalpiraterie" genannte unrechtmäßige Verbreitung von Sendungen vorgehen können. 2007 waren die Verhandlungen abgebrochen worden, seither steht das Abkommen immer mal wieder auf der Agenda.

Die Pläne stoßen auf heftigen Widerstand. Umstritten ist nach wie vor, was genau als "Signalpiraterie" international geächtet werden soll. Die Urheber von Programmen befürchten, dass ihre Rechte ausgehöhlt werden. Verbraucherschützer warnen vor zusätzlichen Hürden beim Zugang zu Inhalten, zum Beispiel bei der Verwendung von Schnipseln aus Rundfunkprogrammen im Netz.

Vertreter kommerzieller und öffentlich-rechtlicher Rundfunkanbieter fordern einen breiten Schutzbereich, der nicht nur die Übernahme des Datenstroms zur Live-Übertragung im Netz oder das Knacken von Smartcards erfasst. Die Rundfunkanbieter wünschen sich ein exklusives Vervielfältigungsrecht für ihre Programme und die Kontrolle über die Verbreitung von Kopien. Vertreter internationaler Sender-Verbände appellierten in Genf an die Delegierten, auch Exklusivrechte für zeitversetzte Ausstrahlungen zu schaffen.

Dagegen regt sich Widerspruch von Seiten der klassischen WIPO-Klientel: Vertreter von Autoren, Verwertungsgesellschaften, darstellenden Künstlern und der Musikwirtschaft kritisierten, ein Monopolrecht für die Herstellung von Programmkopien gehe über den Schutz des technischen Signals hinaus. Sie warnen davor, den Rundfunkanbietern Rechte einzuräumen, die mit dem Urheberrecht kollidierten oder darüber hinausgingen.

Vertreter von Verbraucherorganisationen lehnen es ab, den Zugang zu Informationen weiter zu erschweren. Eine Vertreterin des Bibliothekenverbandes IFLA verwies auf Schwierigkeiten bei der Zugänglichmachung von Archivmaterial, wenn die Rundfunkanbieter durch Wiederausstrahlung einen bis zu 50 Jahre dauernden Schutzanspruch erwerben könnten. (vbr)