Brüssel schlägt Rechtsrahmen für Nacktscanner vor
Die EU-Kommission will den Einsatz von Körperscannern an Flughäfen der Mitgliedsstaaten unter bestimmten Bedingungen ermöglichen. Demnach sollen die Geräte Bilder nicht speichern, kopieren, empfangen oder ausdrucken können.
Die EU-Kommission hat am Montag einen Vorschlag für einen Rechtsrahmen mit Bedingungen vorgelegt, die den Einsatz von Nacktscannern an den Flughäfen der Mitgliedsstaaten ermöglichen sollen. Die Geräte sollen Bilder den Vorgaben zufolge nicht speichern, kopieren, empfangen oder ausdrucken können. Hersteller beziehungsweise Betreiber müssten zudem einen unberechtigten Zugang zu den Aufnahmen verhindern. Sicherheitsbedienstete, die Scans auf verdächtige Gegenstände hin untersuchen, müssen in einem separaten Raum ohne Sichtkontakt sitzen. Eine Verbindung zwischen den Aufnahmen und den Reisenden darf nicht hergestellt werden.
Flugpassagiere müssen dem Vorschlag zufolge genau über die neuen Sicherheitsverfahren informiert werden. Es soll ihnen im Gegensatz zu Probeläufen in Großbritannien zudem freigestellt werden, die Durchleuchtung abzulehnen und sich mit Metalldetektoren oder Abtasten kontrollieren zu lassen. Aufgrund von Gesundheitsbedenken sollen nur Scanner zugelassen werden, die nicht mit Röntgenstrahlen arbeiten. Damit kommern derzeit Geräte in Frage, die mit kurzwelliger Strahlung in einem Frequenzbereich von etwa 30 bis 300 GHz arbeiten und ein Körperabbild anhand der reflektierten Wellen entwerfen.
EU-Verkehrskommissar Siim Kallas bezeichnete die Geräte als "wertvolle Alternative zu den bestehenden Kontrollmöglichkeiten und sehr effizient im Aufspüren metallischer und nicht-metallischer Objekte". Es solle jedoch jedem EU-Staat selbst überlassen bleiben, ob diese Art der Scanner eingesetzt werden solle. Die Kommission hatte zunächst Versuche mit den Apparaten unter anderem in den Niederlanden, Italien, Frankreich und Finnland zugelassen. Auch in Hamburg gab es einen zehnmonatigen Feldtest. Nach dessen Auswertung kam das Bundesinnenministerium aber im Sommer zunächst zu dem Schluss dass die Technik noch nicht ausgereift sei für einen flächendeckenden Einsatz.
Der EU-Rat und das Parlament müssen den Standards noch zustimmen. Der Verkehrsausschuss der Bürgervertretung hatte im Mai anfangs strenge Auflagen für Körperscanner formuliert, im September aber das ursprünglich befürwortete Verbot der Anzeige realer Abbildungen auf den Durchleuchtungsgeräten wieder aufgehoben. Damit signalisierten die Abgeordneten vorab ein Einlenken auf den nun offiziell abgesteckten Kurs der Kommission, der ein Verfremden der Aufnahmen und das Verwenden etwa von Piktogrammen oder Strichmännchen nicht unbedingt vorsieht. (vbr)