Bürgerrechtler reichen Verfassungsbeschwerde gegen Volkszählung 2011 ein
Unter Berufung auf das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983 hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe Beschwerde gegen den kommendes Jahr anstehenden Zensus eingereicht.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) hat am Freitag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung 2011 eingereicht. Dazu übergaben sie eine Liste von mehr als 13.000 Personen, die die Verfassungsbeschwerde namentlich unterstützen. Die Beschwerde richtet sich gegen die "umfangreiche Erfassung und Zusammenführung ihrer persönlichen Daten" bei dem im kommenden Jahr anstehenden Zensus, teilte der AK Vorrat mit.
Beim Zensus 2011 sollen rund 17,8 Millionen Immobilien-Besitzer per Post einen Fragebogen zu ihren Häusern oder Eigentumswohnungen erhalten. Außerdem soll eine Stichprobe von maximal zehn Prozent der Bevölkerung befragt werden. Für den Zensus werden in erster Linie Daten aus bestehenden Registern der Verwaltung genutzt. Die Befragung von Immobilien-Besitzern und die Stichprobe aus der Bevölkerung sei vor allem notwendig, "um in Registern wie zum Beispiel den kommunalen Melderegistern enthaltene Fehler in den Zensurergebnissen statistisch bereinigen zu können", betont das Statistische Bundesamt.
Die Beschwerdeführer berufen sich auf das so genannte Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts. Am 15. Dezember 1983 hatte es in einer Grundsatzentscheidung ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung postuliert. Die Erkenntnis, dass es keine belanglosen Daten gibt, wenn Daten gesammelt werden, etablierte den Datenschutz als Persönlichkeitsschutz. Die für das Jahr 1983 eigentlich geplante Volkszählung lief im Kern auf die Erfassung der gesamten Bevölkerung mit den Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung hinaus. Praktisch stand hinter der Volkszählung die Einführung eines Personenkennzeichens, die 1978 gescheitert war und bis zu einem gescheiterten Versuch des Reichsicherheitshauptamtes von 1944 zurückverfolgt werden konnte.
In seinem Urteil von 1983 habe das Bundesverfassungsgericht die Zuordnung der persönlichen Daten durch eine Ordnungsnummer ausdrücklich verboten, teilte der AK Vorrat mit. Die Bremer Rechtsanwältin Eva Dworschak, die die Beschwerdeschrift erstellt hat, erläutert, die Daten der Volkszählung 2011 seien aber in den ersten vier Jahren über eine eindeutige Personenkennziffer zuzuordnen. "Zusätzlich sind bei einem durchaus möglichen Angriff sodann sämtliche – auch persönliche – Daten dem Zugriff ausgesetzt, und zwar nicht nur einzelne." (anw)