Bürgerrechtler starten Kampagne gegen neue Vorratsdatenspeicherung
Nach lauten Rufen aus Kreisen der Polizei und von CDU/CSU nach einem neuen Gesetz zur anlasslosen Protokollierung von Nutzerspuren hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zu einer Gegenaktion aufgerufen.
Nach lauten Rufen aus der Polizei und von CDU/CSU nach einem neuen Gesetz zur anlasslosen Protokollierung von Nutzerspuren hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zu einer Gegenaktion aufgerufen. Der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, der über 34.000 Menschen zum Gang nach Karlsruhe bewegen konnte, hat dazu eine Kampagnenseite eingerichtet. Dort können Gegner über eine "Meinungsmaschine" offene Briefe an alle Bundestagsabgeordnete der schwarz-gelben Koalition unter anderem per E-Mail verschicken, um sich gegen die Wiedereinführung der vom Bundesverfassungsgericht gestoppten Vorratsdatenspeicherung und für eine Abschaffung der EU-Pflicht zur verdachtsunabhängigen Datensammlung einzusetzen. Darüber hinaus ist eine nach Postleitzahlen durchsuchbare Liste mit Telefonnummern der Abgeordneten verfügbar.
Klaus Jansen, Bundesvorsitzender des Bunds Deutscher Kriminalbeamter (BDK), hatte sich in einem offenen Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vom Wochenende "konsterniert" gezeigt über das Karlsruher Urteil. Der Verzicht auf eine Übergangsregelung habe zu einem "Flurschaden" bei Kriminalitätsbekämpfung und Gefahrenabwehr geführt, dessen Tragweite noch nicht abschätzbar sei. Es seien bundesweit bereits hunderte Ermittlungsakten geschlossen worden, weil sie ohne die Nutzung der Verkehrsdaten nicht aufzuklären seien.
Weiter beklagt Jansen, dass nicht so sehr das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, sondern vielmehr die "Durchführungsbestimmungen" der Bundesnetzagentur die Reaktion der Verfassungsrichter herausgefordert habe. Jansen unterstellte Politik und Justiz, von Lobbyisten aus der IT-Industrie oder vom Chaos Computer Club (CCC) abhängig zu sein. Merkel solle sich selbst "an die Spitze der Initiative für die sichere Nutzung der neuen Medien" setzen. Der Gesetzgeber brauche das Urteil aus Karlsruhe für eine Neuregelung der Datensammlung nur abzuschreiben.
Der Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg, Hans-Jörg Albrecht, sagte hingegen dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel, die Diskussion über vermeintliche Sicherheitslücken nach dem Beschluss sei "leicht hysterisch, politischen Interessen geschuldet und überhaupt nicht nachvollziehbar". Die aktuelle "Panikstimmung" sei "durch keinerlei Hinweis aus Forschung und Praxis belegt". Laut einem Rechtsgutachten der Freiburger nutzt die Vorratsdatenspeicherung der Strafverfolgung kaum.
In diesem Sinne schreibt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, dass sich mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung 2008 hierzulande die Aufklärungsrate nicht erhöht habe. 2007 seien zudem ohne diese Praxis 84,4 Prozent aller in Deutschland registrierten Internetdelikte einschließlich der Verbreitung von Kinderpornographie erfolgreich aufgeklärt worden. Diese Zahl sei im Folgejahr nicht gestiegen. Die FDP müsse nun Wort halten und gemäß ihrem Wahlprogramm für die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und der entsprechenden EU-Vorgabe kämpfen. (anw)